Breitband-Internet - Bundesnetzagentur legt Geschwindigkeitsmaßstäbe fest

Bis zu 50 MBit - Internetanbieter versprechen viel. Damit Kunden mit deutlich weniger als der versprochenen Geschwindigkeit rechtlich sichere Kriterien zur Klage gegen den Anbieter haben, gibt es nun feste Maßstäbe um Vertragsabweichungen festzustellen.

Wenn Internetseiten ewig brauchen, um angezeigt zu werden, gibt es nun bessere Möglichkeiten, den Internetanbieter an seine vertraglichen Pflichten zu erinnern. Wenn Internetseiten ewig brauchen, um angezeigt zu werden, gibt es nun bessere Möglichkeiten, den Internetanbieter an seine vertraglichen Pflichten zu erinnern.

Dass vor allem bei Internetzugängen oft mit hoher Bandbreite geworben wird, am Ende aber teils nur durchschnittliche Übertragungsraten erreicht werden, ist kein neues Problem. Seit einer EU-Verordnung von 2015, die regelmäßig wiederkehrende Abweichungen der tatsächlich erreichten von der gebuchten Geschwindigkeit als nicht vertragskonform brandmarkt, ist es etwas besser geworden. Diskrepanzen zwischen Werbung und Wahrheit finden sich aber noch immer.

Um es Internetnutzern einfacher zu machen, den eigenen Internetprovider anzumahmen, hat die Bundesnetzagentur nun eine Liste mit Kriterien vorgelegt: Treten einer oder mehrere der Punkte ein, gilt die Leistung des Internetproviders als nicht vertragskonform.

  • Die tatsächliche Download-Geschwindigkeit erreicht an mindestens zwei Messtagen nicht mindestens einmal 90% der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit.
  • Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird in 90% der Messungen nicht erreicht.
  • Die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit wird an mindestens zwei Messtagen unterschritten.

Laut Regulierungsbehörde muss der Kunde allerdings mindestens 20 Messungen an zwei unterschiedlichen Messtagen vornehmen, um Abweichungen von den Vertragsbedingungen festzumachen. Die Messung muss dabei via LAN-Verbindung erfolgen und kann mit einem Tool der Bundesnetzagentur vorgenommen werden.

Die Bundesnetzagentur gibt auch die Messparameter vor: LAN-Zugang, keine weitere Internetnutzung während der Messung und weitere Kriterien sind zu erfüllen, können aber im Zweifel schwer nachgewiesen werden.

Kritik von Internetprovidern

Verschiedene Internetprovider sowie Branchenverbände wie BREKO und Bitkom kritisieren die nicht nachvollziehbaren Messmethoden. So mussten laut Branchenverband von 389.502 der Bundesnetzagentur von Internetnutzern übermittelten Messungen laut Jahresbericht 2015/2016 insgesamt 283.343 wieder verworfen werden. Die meisten wurden sogar laut Angaben der Endnutzer nicht in einer ordnungsgemäßen Messumgebung gemessen.

Tatsächlich bedarf es vor allem in Haushalten mit einem zentralen Internetzugang per Router und vielen Nutzern einer sorgfältigen Vorbereitung - schließlich sollte ausschließlich der messende Rechner den Internetzugang nutzen, so dass nicht das zufällig zeitgleich geladene Updates des Fernsehers die Messungen verfälscht. Dazu kommt, dass auch zwischen Endnutzer und Speedtest-Server Verzögerungen eintreten können, die der Internetprovider nicht beeinflussen kann.

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