Geschnitten, verweigert, verboten - Special - Die USK und ihre Entscheidungen

Manche Spiele sind einfach zu hart für Deutschland ... oder doch nicht? Die Freigaben der USK sorgen immer wieder für Erstaunen unter Videospielern.

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Wer Actionkracher wie Gears of War spielen möchte, ist meist auf den Import aus dem europäischen Umland angewiesen. Warum? Ganz einfach: Die deutschen Niederlassungen der Konsolenhersteller haben beschlossen, nur von der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) geprüfte Titel zu veröffentlichen -- obwohl sie die Möglichkeit hätten, ihre Titel auch ungeprüft auf den Markt zu bringen. Trotzdem sagen Sony, Microsoft und Nintendo: Kein USK-Siegel, keine Veröffentlichung in Deutschland. Das geschieht aus wirtschaftlichen Interessen und Imagegründen: Nicht von der USK geprüfte Spiele können durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden, was nicht nur ein komplettes Werbeverbot mit sich bringt, sondern auch die Vorurteile der »Killerspielgegner« bestätigen könnte. Diese Regelung gilt auch für sämtliche Publisher, die Titel für die entsprechende Hardware anbieten möchten und dafür die Lizenz des Hardwareherstellers brauchen. Eigentlich kein Problem, sollte man meinen. Schließlich handelt es sich dabei um Spiele für Erwachsene, also müsste das »USK ab 18« bei Spielen der härteren Sorte möglich sein. Warum dem nicht so ist, und wie einige problematische Titel überraschenderweise dennoch durch das Freigabeverfahren gekommen sind, wollen wir hier klären.

Jugendfreigabe für Erwachsene?

Das Freigabelogo »USK ab 18«, das riesengroß auf Spielepackungen abgedruckt wird, ist dem Wortlaut nach eine Erwachsenenfreigabe. Man könnte also glauben, dass der Spielinhalt nur für Erwachsene geeignet wäre -- »Ab 18« eben! Im Grunde handelt es sich dabei aber lediglich um eine verschärfte Jugendfreigabe. Spiele, die das »USK ab 18«-Siegel bekommen, dürfen kurioserweise nicht jugendgefährdend sein -- also Kinder und Jugendliche nicht schwer in ihrer Entwicklung beeinträchtigen oder ethisch desorientierend wirken. Das ist der Preis, den die Hersteller dafür zahlen müssen, durch das USK-Logo vor einer Indizierung durch die BPjM geschützt zu sein. Übrigens: Im Filmbereich ist es um einiges komplizierter, da es dort vier unterschiedliche Erwachsenenfreigaben gibt, von denen nur eine vor der Indizierung schützt!

Berufungsverfahren

Dead Space Dead Space

Wie kommt es dann aber immer wieder dazu, dass Spiele ungeschnitten veröffentlicht werden, von denen man dachte, dass sie eigentlich mit Pauken und Trompeten durch die USK-Prüfung rasseln müssten? Nehmen wir als Beispiel den ersten Teil von Dead Space: Das Spielelement der »strategischen Zerstückelung« brachte dem Spiel zunächst eine Absage ein. Hersteller Electronic Arts machte aber von seinem Recht Gebrauch, das Spiel insgesamt dreimal bei der USK vorlegen zu dürfen. Bei jedem dieser Berufungsverfahren ändert sich die Zusammensetzung des (unabhängigen) Prüfgremiums. Die zweite Prüfung brachte erneut eine Absage. Doch Electronic Arts ließ sich nicht beirren und pochte darauf, dass es sich bei Dead Space eben um ein Spiel für Erwachsene handele. Letzter Strohhalm war nun das finale Berufungsverfahren: Hier sitzt ein Vertreter der BPjM im Gremium und untersucht das Spiel auf Indizierungskriterien. Im Fall von Dead Space verhalfen die Rätseleinlagen und die Tatsache, dass es sich bei den Gegnern um Monster handelt dem Spiel zu einer Freigabe ab 18 Jahren. Bei der Fortsetzung Dead Space 2 war das Hickhack noch viel größer. Dies beschreiben wir gesondert im Extraartikel »Der Fall Dead Space 2«. Der Wii-Ableger Dead Space: Extraction erhielt die rote Plakette nur mit Kürzungen, da das Spiel actionbetonter ist und man es mit einigen menschlichen Gegnern zu tun bekommt. Eine ähnliche Odyssee wie Electronic Arts machte übrigens auch Rockstar Games mit GTA IV durch, das ebenfalls erst in der finalen Sitzung und mit dem Segen eines BPjM-Vertreters die beantragte Plakette erhielt.

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