Kinox.to & Co. - Überraschendes Urteil erklärt Streaming aus illegalen Quellen für rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Streamen von Filmen, die auf illegalem Wege ins Internet gelangten, rechtswidrig ist. Eine Abmahnwelle sei aber nicht zu erwarten, so ein bekannter Medienanwalt.

Wer Filme wie Fast & Furious 8 über illegale Quellen streamt, handelt rechtswidrig. Wer Filme wie Fast & Furious 8 über illegale Quellen streamt, handelt rechtswidrig.

Immer wieder fragen sich Internetnutzer, ob sie rechtswidrig handeln, wenn sie Filme und Serien über Kinox.to oder vergleichbare Websites streamen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beantwortet diese Frage mit einem Urteil vom 26. April 2017 deutlich, aber überraschend: Ja, Nutzer begehen eine Urheberrechtsverletzung. Die deutsche Rechtssprechung sah dies in der Vergangenheit nicht so, was sich nun ändern dürfte.

"Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreamingportalen auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams. In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auch den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen. Im Kern gehen die Richter davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen.", schreibt der bekannte Medienanwalt Christian Solmecke in einem Blogbeitrag zum Urteil des EuGH. Der letztgenannte Punkt trifft natürlich bei Plattformen wie Kinox.to zu. Schließlich lassen sich dort zum Beispiel Filme kostenlos streamen, die im Kino laufen und damit eigentlich Eintritt kosten.

Eine neue Abmahnwelle, so Solmecke weiter, sei dennoch nicht zu befürchten. Nutzer seien nur über ihre IP-Adresse zurückzuverfolgen und sei nur dem jeweiligen illegalen Portal bekannt, das oft keine IP-Adressen speichere. Allerdings kann es passieren, dass die Polizei Zugriff auf die Server eines solchen Dienstes bekommt.

"In solchen Fällen müssen zumindest die Premiumnutzer, die Geld für den Dienst zahlen und so leichter zu ermitteln sind, mit Forderungen der Rechteinhaber rechnen."

Weitere Informationen zur Entscheidung des EuGH entnehmt ihr dem offiziellen Pressetext. Zudem klärt Medienanwalt Christian Solmecke auf dem YouTube-Kanal der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke regelmäßig aktuelle Rechtsfragen und dürfte sich demnach auch bald dort mit diesem Urteil befassen.

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