Seite 2: PlayStation 4-EULAs rechtlich geprüft - Kein Weiterverkauf, kein Eigentum, keine Beleidigungen!

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Datensammeln, um Sony-Mitarbeiter zu schützen?

Ein weiteres interessantes Thema ist heutzutage natürlich auch der Datenschutz. PC- und Konsolennutzer übermitteln notwendigerweise bei der Nutzung aller möglicher Dienste eine Vielzahl von Daten an den jeweiligen Anbieter - so auch im Falle vom PSN.Die Sammlung von Informationen über Spieler hat aber natürlich die strengen deutschen Datenschutzbestimmungen zu erfüllen. Grundsätzlich gilt: Es dürfen nur diejenigen Daten erhoben werden, die zur Erfüllung bestimmter Aufgaben (zum Beispiel der Bearbeitung von Kaufvorgängen) erforderlich sind. Sony dürfte also nicht beim Bezahlen eines Downloads zwingend auch Angaben zu den Hobbys des Nutzers einfordern.

Der Store der PlayStation 4: Sony darf nur gewisse Nutzerangaben bei Einkäufen einfordern. Der Store der PlayStation 4: Sony darf nur gewisse Nutzerangaben bei Einkäufen einfordern.

Weiter hat der Erheber der Daten stets anzugeben, wofür genau er diese benötigt und welche Daten dies konkret sind. Auch hat der Nutzer Einsichtsrechte in die über ihn gespeicherten Daten. Heißt: Wenn ihr wollt, könnt ihr Sony einen Brief schreiben in dem ihr den Konzern auffordert euch einen Auszug aller Daten zugänglich zu machen, die dort über euch gespeichert wurden. Sony wäre dann gesetzlich verpflichtet, euch diese Auskunft zu erteilen.

Unter diesen Gesichtspunkten gibt es einige Punkte in den Sony-Nutzungsbedingungen, die skeptisch zu betrachten sind. Nach Ziffer 9.1.2. behält sich Sony beispielsweise vor, »Informationen über Sie zu sammeln«, und verweist auf seine zugehörige Datenschutzrichtlinie. An dieser Stelle wird nun auch deutlich, warum Softwarenutzungsbedingungen so ein schwieriges Feld sind. Die auf den ersten Blick übersichtlichen Regelungen verweisen gern auf weitere Bestimmungen, in denen zusätzliche Informationen zu finden sind.

Neben der erwähnten Datenschutzrichtlinie wird auch auf die Sony Entertainment Network-Nutzungsbedingungen samt Endbenutzervereinbarung sowie die SEN-Datenschutzrichtlinie verwiesen. Grundsätzlich gilt aber, dass wichtige Regelungen nicht einfach in ein weiteres Dokument ausgelagert werden dürfen, sondern hier an Ort und Stelle in den Nutzungsbedingungen stehen müssten. Daher verzichte ich an dieser Stelle darauf, auch diese Zusatzbestimmungen zu analysieren, um den Rahmen dieses Artikels nicht zu sprengen.

Behalten wir also vorerst im Hinterkopf, was wir zu Anfang dieses Abschnitts über die deutschen Datenschutzbestimmungen gesagt haben und werfen nun einen Blick auf den weit umfangreicheren Punkt Nr. 14:

14. Überwachen wir das PSN?
14.1. Ja, aber wir können nicht alle PSN-Aktivitäten überwachen und verpflichten uns auch nicht, dies zu tun. Wir behalten uns aber das Recht vor, all Ihre PSN-Aktivitäten nach eigenem Ermessen zu überwachen oder abzuspeichern und jegliche Ihrer UGM nach eigenem Ermessen zu löschen, ohne Sie darüber zu benachrichtigen. Ihre Nutzung des PSN und unseren Community-Funktionen können abgespeichert und gesammelt werden oder uns von anderen Nutzern, wie in 13.1 beschrieben, übermittelt werden. Jegliche Informationen, die auf diese Weise gesammelt werden, z. B. Ihre UGM, Inhalte mit Ihrer Stimme und Textnachrichten, Gameplay-Videos, Zeit und Ort Ihrer Aktivitäten, Ihr Name, Ihre PSN-Online-ID und IP-Adresse können von uns oder einer unserer Tochtergesellschaften dazu genutzt werden, diese Nutzungsbedingungen und die SEN-Nutzungsbedingungen durchzusetzen, um Gesetze einzuhalten, um unsere Rechte, die der Lizenzgeber und Nutzer zu schützen und um die persönliche Sicherheit unserer Mitarbeiten und Nutzer zu gewährleisten.

In dieser Passage finden sich gleich mehrere Bestimmungen, die uns stutzen lassen.Wenn Sony beispielsweise in seinen Bedingungen regelt: »Wir behalten uns das Recht vor, all Ihre PSN-Aktivitäten nach eigenem Ermessen zu überwachen ...«, dann ist das viel zu allgemein. Dies wird auch nicht an späterer Stelle konkretisiert, da hier nur Beispiele angeführt werden (UGM, Textnachrichten etc.), die mithin nicht abschließend sein müssen.

Auch die Nutzungsweitergabe an sämtliche Tochtergesellschaften dürfte so nicht möglich sein. Dies wird zwar auf bestimmte Anlässe beschränkt (Durchsetzung der Nutzungsbedingungen etc.), diese sind aber ihrerseits ebenfalls zu allgemein gehalten. Was soll man sich etwa darunter vorstellen, dass Informationen über Spieler genutzt werden, um »die Rechte der Lizenzgeber zu schützen« und »die persönliche Sicherheit unserer Mitarbeiter zu gewährleisten«? Wobei ich mir ohnehin schwer vorstellen kann, dass man durch Aktivitäten in einem Spiel die Sicherheit eines Sony-Mitarbeiters tatsächlich gefährden kann.

Nach meiner Einschätzung gehen die Formulierungen in Ziffer 14 daher zu weit und verstoßen gegen Datenschutzrecht, weshalb diese Klausel unwirksam ist. Gleiches gilt für den oben aufgeführten Punkt 9.1.2. der ebenfalls viel zu vage formuliert wurde. Jedoch ist das Datenschutzrecht juristisch stark umstritten, sodass auch hier die Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten bleibt.

PlayStation 4 - Boxenstopp: Wir packen die Konsole aus Video starten 9:45 PlayStation 4 - Boxenstopp: Wir packen die Konsole aus

Anständiges Benehmen

Wir erinnern uns: In Ziffer 4.1 wurde geregelt, dass Sony uns beim Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen unter anderem die erworbenen Softwarelizenzen für Spiele entziehen darf. Effektiv also, uns die Spiele wieder wegnehmen darf, die wir gekauft haben. Ein Beispiel, wo diese Regelung zum Tragen kommen kann, liefert Ziffer10.2. Sie gibt dem Spieler Verhaltensrichtlinien für die Nutzung der Online-Community und der Verwendung von nutzergenerierten Inhalten (hier »User Generated Media« =UGM) an die Hand, was sinnvoll ist und dem üblichen Standard entspricht.

10.2. Wenn Sie Community-Funktionen nutzen, haben Sie die Möglichkeit, Nachrichten, Kommentare, Bilder, Fotoaufnahmen, Videos, Spielinhalte, Spielvideos oder andere Materialien und Informationen ("User Generated Media" (nutzergenerierten Medien) oder "UGM") zu teilen. Wenn Sie dies tun, müssen Sie sich anständig und respektvoll verhalten und Rücksicht auf andere Personen nehmen. Es ist untersagt, jegliche anstößige oder vulgäre Inhalte zu teilen, oder die Community-Funktionen dazu zu nutzen, anderen Nutzern Schaden zuzufügen oder sie zu verängstigen.

Aufgefallen ist mir dabei jedoch, dass der Spieler aufgefordert wird, sich "anständig" zu verhalten. Was genau ist unter dem Begriff "anständig" zu verstehen? Hier dürften die Meinungen weit auseinandergehen, und ein Kavalier der alten Schule versteht unter Anstand wahrscheinlich etwas vollkommen anderes als jemand, der mit Big Brother und dem Dschungelcamp aufgewachsen ist. Kurzum: Dieser Begriff ist auslegungsbedürftig, er wird aber durch die danach folgenden Beispiele (keine Beleidigung, keine Bedrohung etc.) hinreichend konkretisiert. In Verbindung mit der Regelung in Punkt 4.1. könnte Sony also einen Spieler, der andere Nutzer im Chat extrem beleidigt oder erkennbar ernsthaft bedroht die Lizenz zum betreffenden Spiel entziehen oder ihm sogar ganz den Zugang zum PSN verwehren.

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