Urheberrechtsänderung - TK-Wirtschaft appelliert an Gesetzgeber

Die deutsche Telekommunikationswirtschaft fordert den Gesetzgeber geschlossen dazu auf, die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht auf Kosten der Grundrechte durchsetzen zu wollen.

Die Telekommunikationswirtschaft, bestehend aus dem ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V., der BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e. V., der BVDW Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V., die Initiative Europäischer Netzbetreiber EIN, der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V., appelliert geschlossen an den Gesetzgeber, die Forderungen der Musik- und Filmindustrie kritisch zu begutachten und gegebenenfalls zurückzuweisen. Anlass dazu gab die Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums durch den Bundesrat.

Rechteinhaber forderten im Vorfeld eine zwangweise Stilllegung von Internetzugängen, sobald ein Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen vorläge. Diese Forderung wurde von der deutschen Telekommunikationswirtschaft als massiver Eingriff in die Grundrechte bezeichnet. Weiterhin befürchtet die Branche eine Schädigung der wirtschaftlichen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien in Deutschland: „Der von der Musik- und Filmindustrie plakativ erhobene Vorwurf an die Provider, sie würden von Urheberrechtsverletzungen profitieren, ist ebenso falsch wie der Pauschalverdacht gegen 40 Millionen Internet-Nutzer, die das World Wide Web weit überwiegend legal nutzen. Messungen an den zentralen deutschen Internet-Knoten haben ergeben, dass die Behauptungen der Musikindustrie über den Umfang illegaler Tauschbörsennutzung nicht stimmen können. Wir wehren uns gegen völlig überzogene Forderungen, wie zum Beispiel die zwangsweise Stilllegung von Internet-Anschlüssen, von denen aus mutmaßlich Urheberrechtsverletzungen begangen wurden.“, erklärt Dazu Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco.

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