AW: Frage zu Ebay

Zitat von
Savage
Da war ich mal wieder so blöd und habe einem ebay Käufer zusätzlich einen 18er Artikel per ebay Nachricht angeboten.
Ja, ja ich weiß - nicht erlaubt, böse, macht man nicht.
Natürlich ist er heute angepisst, weil ich ihn nach 10 Tagen und zwei Aufforderungen zum Abschluss der Kaufabwicklung - die er erst heute abgeschlossen hat

- wegen nicht erhaltener Zahlung bei ebay gemeldet habe.
Deshalb will er mich jetzt - wohl als kleine Racheaktion - bei ebay "verpetzen", dass ich ihm diesen Artikel angeboten habe.
Ich möchte jetzt keine schlafenden Hunde wecken indem ich bei ebay anrufe und mich dort erkundige.
Weiß jemand ob und mit welchen Konsequenzen man da rechnen muss?
Hatte mal versehentlich(also echt ohne Absicht) nen 18er Titel angeboten, hab schlicht nicht drauf geachtet. Ebay hat den rausgenommen und mich ermahnt, man darf wohl 2 davon haben, dann bei der dritten fliegt man wohl. Hab das jetzt nicht mehr schriftlich oder so, mit der Ermahnung war aber definitiv so. Denke nicht das es da jetzt groß anders läuft.
von unterwegs
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