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Thema: Frage zu Ebay

  1. #201
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    Zitat Zitat von ^BloodyHoernchen^ Beitrag anzeigen
    Naja, so einfach ist das alles nicht. Meiner Erfahrung nach, ist der Käufer auch nach gewonnener Auktion nicht so fest an den Kaufvertrag gebunden wie du beschrieben hast. Nen Rechtsbeistand einzuschalten ist da sicher nicht allzu sinnvoll, denn unterm Strich wird man fast nie was damit erreichen. Versuch zum Beispiel einfach mal zu beweisen, dass der Bieter im Moment der Gebotsabgabe geistig voll zurechnungsfähig war...
    Natürlich sind die Privatauktionen verbindlich.
    http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_1.html
    http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_2.html
    Außerdem muss der Käufer in deinem Beispiel beweisen, dass er einen Fehler gemacht hat und nicht der Verkäufer.
    Geändert von Savage (12.06.2012 um 13:29 Uhr)

  2. #202
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    @^BloodyHoernchen^: Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich lediglich an dieser Stelle auf Savages Beitrag, dem ich voll zustimme.

  3. #203
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    @ Savage :
    Was die theoretische Rechtslage angeht, ist mir schon klar, dass da ein Kaufvertrag abgeschlossen wird.
    Ich zweifle nur die zivilrechtliche Durchsetzungsmöglichkeit dieses Vertrage an... sofern Käufer kein Depp ist und keiner von beiden einen deutlich schlechteren Anwalt beschäftigt.
    Das mit deinem "Beweisen muss er" ist genauso ein theoretisches Modell, praktisch kann mit nem sinnvollen Argument so ein Kaufvertrag ganz einfach angefochten werden... und da wird sicher kein CSI-Forensiker losgeschickt, der alles auf seine Richtigkeit prüft.
    Was bei ner durchschnittlichen Ebay-auktion für den Verkäufer bestenfalls rausspringt ist ein eher magerer Vergleich der den Stress nicht wert ist.
    Sprich hier ist theoretisches Recht leider nicht gleich mit praktisch durchgesetztem Recht.

    Moralisch habt ihr aber natürlich recht...

    Eine Diskussion mit einem Idioten kannst du nicht gewinnen.
    Zuerst zieht er dich auf sein Niveau und dort schlägt er dich dann mit Erfahrung !

  4. #204
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    Da war ich mal wieder so blöd und habe einem ebay Käufer zusätzlich einen 18er Artikel per ebay Nachricht angeboten.
    Ja, ja ich weiß - nicht erlaubt, böse, macht man nicht.

    Natürlich ist er heute angepisst, weil ich ihn nach 10 Tagen und zwei Aufforderungen zum Abschluss der Kaufabwicklung - die er erst heute abgeschlossen hat - wegen nicht erhaltener Zahlung bei ebay gemeldet habe.
    Deshalb will er mich jetzt - wohl als kleine Racheaktion - bei ebay "verpetzen", dass ich ihm diesen Artikel angeboten habe.

    Ich möchte jetzt keine schlafenden Hunde wecken indem ich bei ebay anrufe und mich dort erkundige.
    Weiß jemand ob und mit welchen Konsequenzen man da rechnen muss?
    Geändert von Savage (30.01.2013 um 11:59 Uhr)

  5. #205
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    keine ahnung ? gibts sowas wie nen mahnsystem bei ebay ?
    ich hab mal aus unwissenheit ne plattensammlung verkauft wo wohl ungeliebtes anarcho zeug dabei war (keine ahnung obs indiziert war oder sonst was). ebay hat (wohl auf meldung von nem user ?) einfach die auktion abgebrochen..sonst ist weiter nix passiert.

    außerdem verkaufen doch viele 18er titel so offensichtlich direkt in auktionen

  6. #206

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    Zitat Zitat von frag-o-matic Beitrag anzeigen
    außerdem verkaufen doch viele 18er titel so offensichtlich direkt in auktionen
    Bei eBay sind aber nur gewerbliche 18er-Auktionen erlaubt
    Ich kaufe ein A und möchte lösen.... Bockwurst!

    Mein Beitrag zum virtuellen Schwanzvergleich:
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    Spiele

  7. #207
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    Standard AW: Frage zu Ebay

    Zitat Zitat von Savage Beitrag anzeigen
    Da war ich mal wieder so blöd und habe einem ebay Käufer zusätzlich einen 18er Artikel per ebay Nachricht angeboten.
    Ja, ja ich weiß - nicht erlaubt, böse, macht man nicht.

    Natürlich ist er heute angepisst, weil ich ihn nach 10 Tagen und zwei Aufforderungen zum Abschluss der Kaufabwicklung - die er erst heute abgeschlossen hat - wegen nicht erhaltener Zahlung bei ebay gemeldet habe.
    Deshalb will er mich jetzt - wohl als kleine Racheaktion - bei ebay "verpetzen", dass ich ihm diesen Artikel angeboten habe.

    Ich möchte jetzt keine schlafenden Hunde wecken indem ich bei ebay anrufe und mich dort erkundige.
    Weiß jemand ob und mit welchen Konsequenzen man da rechnen muss?
    Hatte mal versehentlich(also echt ohne Absicht) nen 18er Titel angeboten, hab schlicht nicht drauf geachtet. Ebay hat den rausgenommen und mich ermahnt, man darf wohl 2 davon haben, dann bei der dritten fliegt man wohl. Hab das jetzt nicht mehr schriftlich oder so, mit der Ermahnung war aber definitiv so. Denke nicht das es da jetzt groß anders läuft.

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  8. #208
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    ja und ? dann macht man nur nen foto vom spiel, schreibt nich in die artikelbeschreibung rein "ab 18" oder indiziert sondern "spezielle version", macht 3 tage auktionsdauer oder sofortkauf und hofft, dass es schneller verkauft ist als es jemand meldet oder ebay es raus nehmen kann..

    sowas hab ich schon 23214435 mal gesehn

  9. #209
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    Hab ich auch schon zweimal probiert, hat aber nicht funktioniert. Nach einem Tag war die Auktion meistens schon beendet, bzw. schon ein paar Stunden nach Einstellen.

  10. #210
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    ja mei..wir halten fest. schlimmstenfalls gibts ne ermahnung. würd ich jetzt persönlich nicht von mir aus auf die zugehen und im zweifelsfall, falls sie mich bitten dazu stellung zu beziehen mir halt irgendwas ausdenken.

    dumm wärs halt, wenn in der nachricht schon klipp und klar drin steht "ich biete dir hier noch nen 18er titel an, weil ichs offiziell nicht verkaufen darf"..ansonsten kann man sich ja noch bißl schönreden.

    ebay ist eh was komisch. gestern was verkauft und bemerkt, dass noch meine alte email adresse hinterlegt ist @t-online.de
    die funktioniert aber nicht mehr, weil die mir den account einfach gelöscht haben. warum auch immer

    also durfte ich erstmal kompliziert meinen nutzernamen ändern, weil meine neue adresse zu teilen aus meinem nutzernamen bestand. komisch nur, dass meine alte adresse @t-online.de genauso lautete wie die neue

  11. #211
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    Falls ich mich etwas unglücklich ausgedrückt habe.
    Ich habe keine Auktion laufen gehabt, die einen FSK/USK 18 Artikel beinhaltet.
    Der Käufer hat von mir einen Film ersteigert - in diesem Fall FSK 16 - und ich habe ihm "nur" per ebay Nachricht den zweiten Teil - FSK 18 angeboten.
    Habe nach entsprechenden Fällen gesucht bin aber nicht fündig geworden.
    Zur Not sage ich einfach ich habe den FSK Aufkleber nicht gesehen und wusste nicht, dass es ein 18er Artikel war - der Film hat ja schließlich ein Wendecover
    Geändert von Savage (30.01.2013 um 16:07 Uhr)

  12. #212
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    ja..das hab ich schon verstanden
    grundsätzlich soll man ja jeden melden, der außerhalb einer auktion noch zusätzlich was anbietet.
    aber ich denke mit mehr als einer verwarnung mußt du nicht rechnen..

    vll gibts auch gleich 2, wenn sie´s genau nehmen hast unerlaubt was angeboten und dann auch noch 18er ware

  13. #213

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    Ist das noch so, dass man ab18er Ware bei ebay nicht verkaufen darf?

    playing on : TES V - Skyrim

  14. #214
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    Als privater Verkäufer ja.
    Gewerbliche dürfen es seit einer Weile unter Auflagen - Ausweisprüfung, eigenhändiger Versand usw.

    Man darf nicht mal 18er Artikel auf ebay.at anbieten wenn man einen deutschen Wohnsitz hat
    Geändert von Savage (30.01.2013 um 16:58 Uhr)

  15. #215
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    kompliziert..ich würd ja jetzt gerne meine 360 games-sammlung bei ebay aufflösen. aber jetzt bin ich restlos verwirrt was ich verkaufen darf und was nicht.

    1- 18er titel : generell nein, oder nur wenn indiziert ?
    2- indiziert, generell nein..wobei ich nichtmal weiß welche games indiziert sind
    3 -UK importe ? erlaubt, ja nein oder nur wenn nicht indiziert ?! aber siehe wieder punkt 2

    da blickt doch kein schwein mehr durch

  16. #216
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    Ist ja nicht so als würde das ein Post davor stehen

    Als privater Verkäufer darfst du keine USK/FSK 18 Artikel anbieten egal ob indiziert, Import oder sonstwas.
    Du könntest die Spiele allerdings bei ebay.co.uk einstellen und Versand nach Deutschland anbieten da machen die keine Probleme.
    Entweder verschickst du dann auch nach UK oder machst den Versand dorthin extra teurer damit keiner von dort bietet.
    Ansonsten halt die üblichen ebay Alternativen: roteerdbeere.com, xjuggler.de, Amazon Marketplace usw.

    Oder mach es so wie ich und biete das Zeug per ebay Nachricht an um danach möglicherweise eine Verwarnung zu kassieren
    Geändert von Savage (04.02.2013 um 08:47 Uhr)

  17. #217
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    ja..da steht aber nur 18er titel..was ist mit uk importen die überhaupt kein deutsches prüfsiegel haben
    ich check das schon hier im handelsforum nicht mehr, was ich anbieten darf und was nicht..

    ich glaub ich stell den ganzen klumpen einfach in die kleinanzeigen

  18. #218
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    Zitat Zitat von frag-o-matic Beitrag anzeigen
    ja..da steht aber nur 18er titel..was ist mit uk importen die überhaupt kein deutsches prüfsiegel haben
    ich check das schon hier im handelsforum nicht mehr, was ich anbieten darf und was nicht..

    ich glaub ich stell den ganzen klumpen einfach in die kleinanzeigen
    Es bleibt doch das gleiche Spiel egal welches Siegel drauf ist.
    Wenn es in Deutschland ein FSK/USK 18 bekommen hat darfst du den entsprechenden Import bei ebay nicht anbieten.
    Ist das Spiel in Deutschland nicht geprüft oder sogar indiziert darfst du es ebenfalls nicht verkaufen.
    Manchmal rutscht das bei ebay allerdings durch wenn das Spiel eher unbekannt oder eine Neuerscheinung ist.

    Zumindest bei ebay Kleinanzeigen und kalaydo werden Angebote mit 18er Artikeln gelöscht, also auch nicht erlaubt.

  19. #219
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    ja..habs grad gesehn.
    naja, denk wenn ich die titel nicht in die artikelbeschreibung packe, sondern einfach nur die hüllen mit aufs bild flutsch ich bei den kleinanzeigen durch

    werds mal ausprobieren nachher

  20. #220
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    Pack deine Spiele doch erstmal hier ins Handelsforum.

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