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Microsoft - Klage gegen MS-Punkte - Rechtswidriges Bezahl-System?

Spieler wirft Microsoft arglistige Bereicherung durch nicht erbrachte Leistungen vor.

Von Denise Bergert |

Datum: 28.01.2010; 10:41 Uhr


Microsoft - Klage gegen MS-Punkte : Seit dem Verkaufsstart seiner Xbox 360 können Konsolen-Besitzer über das Microsoft-Punktesystem Spiele, Filme und andere Zusatzinhalte auf dem Xbox Live Marktplatz kaufen. Wenig später folgte dann das Pendant für den PC, der Windows Live Marktplatz, mit dem gleichen System. Gegen diese Bezahl-Methode hat ein Spieler aus den USA nun Klage erhoben.

Samuel Lassoff wirft dem Konzern vor, Geld für nicht erbrachte Leistungen einzufordern. Grund dafür ist die Tatsache, dass digitale Inhalte nur durch das Aufladen einer bestimmten Anzahl von Microsoft-Punkten gekauft werden können. Wodurch meist ein Überhang entsteht, da sich die Preise in so gut wie allen Fällen nicht mit den pauschalen Auflade-Beträgen decken.

In der Anklage heißt es "Microsoft verletzt den Vertrag, indem das Unternehmen Einnahmen für digitale Güter und Services sammelt, die nicht bereitgestellt werden". Durch dieses Verhalten würde sich der Konzern auf unrechtmäßige Weise bereichern.

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madjonfan
#1 | 28. Jan 2010, 11:53
Coole Sache- für eine Klage aus den USA, die sogar hierzulande Schlagzeilen macht ist das ganze mal richtig nachvollziehbar!
Bin gespannt auf das Ergebnis...

PS- im PS-Store kann man aber auch direkt ausschliesslich den Rechnungsbetrag bezahlen, oder? Mein letzter Kauf ist so lange her, ich kann mich nicht mehr erinnern...
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wingzz
#2 | 28. Jan 2010, 12:34
Soweit ich weiss kann man im PS-Store den Betrag aber nur genau abrechnen lassen, wenn dieser einen Wert über 5,- Euro hat! D.h. das du auf jeden Fall gezwungen bist 5,- auf deinem Konto zur Verfügung zu haben!
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HBD4ever
#3 | 28. Jan 2010, 12:56
Zitat von wingzz:
Soweit ich weiss kann man im PS-Store den Betrag aber nur genau abrechnen lassen, wenn dieser einen Wert über 5,- Euro hat! D.h. das du auf jeden Fall gezwungen bist 5,- auf deinem Konto zur Verfügung zu haben!


Auf dem Amiplatz ist es auf jeden Fall so. Es wird immer der genaue Betrag abgebucht, aber 5 Dollar ist Mindestaufladung. Einmal hat der Download 4,99 Dollar gekostet, da kam die Meldung es werden 5 Dollar abgebucht und 1 Cent bleibt als Guthaben stehen.

Ich finde diese klage lächerlich. Das Punkteangebot ist ganz klar, soundso viele Punkte für Betrag X. Wer das nicht mitmachen will soll es lassen. Die Klage wäre berechtigt wenn man diese Points unbedingt bräuchte um überhaupt spielen zu können. Aber wir reden hier von Zusatzinhalten. Insofern ist die Klage völlig haltlos...
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madjonfan
#4 | 28. Jan 2010, 13:26
Zitat von HBD4ever:
Auf dem Amiplatz ist es auf jeden Fall so. Es wird immer der genaue Betrag abgebucht, aber 5 Dollar ist Mindestaufladung. Einmal hat der Download 4,99 Dollar gekostet, da kam die Meldung es werden 5 Dollar abgebucht und 1 Cent bleibt als Guthaben stehen.

Ich finde diese klage lächerlich. Das Punkteangebot ist ganz klar, soundso viele Punkte für Betrag X. Wer das nicht mitmachen will soll es lassen. Die Klage wäre berechtigt wenn man diese Points unbedingt bräuchte um überhaupt spielen zu können. Aber wir reden hier von Zusatzinhalten. Insofern ist die Klage völlig haltlos...


Na ja, will man jetzt beispielsweise ein Spiel im Gegenwert von 10 Dollar haben, muss aber für 20 Dollar Punkte kaufen dann könnte ich die Klage verstehen- das hat mich z.B. bei der Einführung des Wii sehr gestresst- gut, dass Sony das mit Kreditkarte geregelt hatte.
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Deadh II
#5 | 28. Jan 2010, 13:33
Aye...doof ist das halt schon. Ich will mir einen Song für Rb kaufen um 160 Points, muss mir dafür aber 500 holen. Ob man da nun gegen klasgen muss... *g
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madjonfan
#6 | 28. Jan 2010, 13:46
Zitat von Deadh II:
Aye...doof ist das halt schon. Ich will mir einen Song für Rb kaufen um 160 Points, muss mir dafür aber 500 holen. Ob man da nun gegen klasgen muss... *g


Mei, is halt Amiland. Einen Vorteil hat die Sache ja, beschweren und drüber aufregen kann man sich soviel man will und bekommt unter Umständen nie auch nur eine Antwort von der kritisierten Partei. Kommt man mit so einer Klage durch ist die Geschichte vom Tisch.
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HBD4ever
#7 | 28. Jan 2010, 13:46
Zitat von madjonfan:
Na ja, will man jetzt beispielsweise ein Spiel im Gegenwert von 10 Dollar haben, muss aber für 20 Dollar Punkte kaufen dann könnte ich die Klage verstehen- das hat mich z.B. bei der Einführung des Wii sehr gestresst- gut, dass Sony das mit Kreditkarte geregelt hatte.


Nein, wieso soll man da Klage gegen erheben? Das sind nun mal die Veraussetzungen für 20 Dollar Punkte zu kaufen. Wenn Du das nicht willst machst Du es einfach nicht. Keiner zwingt Dich bei diesem Angebot drauf einzugehen. Insofern entzieht sich die Klage jeder Grundlage. Natürlich, Deadh II hat völlig recht, blöd isses. Aber man weiss es ja vorher. Du kannst niemanden per Klage zwingen auf Deine Bedürfnisse einzugehen. Die Punkte sind ein Angebot, Du nimmst es an oder lässt es. Aber Anspruch besteht darauf sicher nicht…
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madjonfan
#8 | 28. Jan 2010, 13:58
Zitat von HBD4ever:
Nein, wieso soll man da Klage gegen erheben? Das sind nun mal die Veraussetzungen für 20 Dollar Punkte zu kaufen. Wenn Du das nicht willst machst Du es einfach nicht. Keiner zwingt Dich bei diesem Angebot drauf einzugehen. Insofern entzieht sich die Klage jeder Grundlage. Natürlich, Deadh II hat völlig recht, blöd isses. Aber man weiss es ja vorher. Du kannst niemanden per Klage zwingen auf Deine Bedürfnisse einzugehen. Die Punkte sind ein Angebot, Du nimmst es an oder lässt es. Aber Anspruch besteht darauf sicher nicht…


Du argumentierst wie es ein normaler deutscher mit deutschem Rechtssystem und klarem Verstand machen würde, ich pflichte dir absolut bei.

Um als deutscher Bürger mit dem Rechtssystem hier im Kopf zu verstehen, wie das Amerikanische Rechtssystem funktioniert und wer was einklagen kann und vielleicht sogar ERFOLG damit hat stell dir einen deutschen Bürger vor und subtrahiere Verstand und Zurechnungsfähigkeit.
Vielleicht verstehst du jetzt, wieso ich trotzdem gespannt auf den Ausgang der Sache bin, ob ich es selbst jetzt für gerechtfertigt halte zu klagen oder nicht. Es ist halt NICHT Deutschland.
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blither
#9 | 28. Jan 2010, 14:23
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Kläger "Recht" bekommt, da MS Werbung für die Downloads macht. Ergo müssten die Downloads zu dem festgelegtem Betrag erhältlich sein.

Insofern kann MS dazu verpflichtet werdet, das System so umzubauen, dass jeder Titel mit dem x-fachen einer Punktekarte erhältlich ist.
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HBD4ever
#10 | 28. Jan 2010, 15:04
Zitat von madjonfan:
Du argumentierst wie es ein normaler deutscher mit deutschem Rechtssystem und klarem Verstand machen würde, ich pflichte dir absolut bei.

Um als deutscher Bürger mit dem Rechtssystem hier im Kopf zu verstehen, wie das Amerikanische Rechtssystem funktioniert und wer was einklagen kann und vielleicht sogar ERFOLG damit hat stell dir einen deutschen Bürger vor und subtrahiere Verstand und Zurechnungsfähigkeit.
Vielleicht verstehst du jetzt, wieso ich trotzdem gespannt auf den Ausgang der Sache bin, ob ich es selbst jetzt für gerechtfertigt halte zu klagen oder nicht. Es ist halt NICHT Deutschland.


Danke für Dein Lob :D ;)

Stimmt, da erinnere ich mich an klassiche Urteile wie der Kaffee von McDonalds der "überraschenderweise" heiss war und die Katze die in der Mikrowelle "getrocknet" werden sollte und dann völlig unerwartet draufgegangen ist...verdammt, so gesehen sollte sich MS eine GUTEN Anwalt nehmen :ugly:
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