eShop-Urteil: Nintendo kann Vorbestellungen & Stornos lassen, wie sie sind

Verbraucherverbände aus Norwegen und Deutschland sind vor Gericht gescheitert: Die Vorbestellungen in Nintendos eShop müssen nicht stornierbar sein und Nintendo kann vorerst alles so lassen, wie es ist.

Im eShop von Nintendo können vorbestellte Switch-Spiele nicht mehr storniert werden und das ist offenbar auch weiterhin in Ordnung so. Im eShop von Nintendo können vorbestellte Switch-Spiele nicht mehr storniert werden und das ist offenbar auch weiterhin in Ordnung so.

Nintendo bietet keine Möglichkeit dazu, einmal im eShop vorbestellte Spiele wieder zu stornieren. Das soll laut Verbraucherverbänden aus Deutschland und Norwegen gegen EU-Recht verstoßen und der Fall ging vor Gericht. In einem neuen Urteil heißt es jetzt allerdings, dass diese Praxis wohl doch legal ist: Das Gericht stellt sich auf die Seite von Nintendo. Also bleibt vorerst alles so, wie es ist.

eShop-Urteil: Ihr müsst Nintendo-Vorbestellungen nicht stornieren können

Das ist das Problem: Europäische Kunden haben eigentlich generell das Recht, eine Vorbestellung wieder zu stornieren. Darum argumentieren der norwegische und deutsche Verbraucherschutz, dass Nintendos eShop-Praxis illegal ist, die das nicht erlaubt.

Allerdings erklären alle, die eine Vorbestellung im eShop von Nintendo tätigen, sich im Voraus damit einverstanden, indem sie ein entsprechendes Häkchen setzen und auf ihr Recht verzichten. Aber auch das stehe mit geltendem EU-Recht im Konflikt, argumentieren die Verbraucherschützer.

Das neue Urteil: Laut der norwegischen Seite PressFire (via: Eurogamer) hat ein Gericht in Frankfurt jetzt ein Urteil gesprochen, das der Argumentation von Nintendo folgt. Demnach gibt das Gericht Nintendos Verteidigung Recht, die sich auf ein anderes EU-Gesetz beruft, in dem es um den möglichen Verlust des Rechts auf eine Rückgängig-Machung geht.

Außerdem sei der Vertrag mit den Käufern bereits erfüllt, wenn sie die Vorbestellung abschließen. Immerhin würden die ja stets eine Preload-Version des Spiels erhalten. Obwohl mit dieser Version nichts angefangen werden kann, stimmte das Gericht der Argumentation offenbar zu.

Der Nintendo Switch-eShop birgt Tücken für Vorbesteller: Ihr solltet darum immer alles ganz genau durchlesen und darauf achten, wo ihr welche Häkchen setzt. Der Nintendo Switch-eShop birgt Tücken für Vorbesteller: Ihr solltet darum immer alles ganz genau durchlesen und darauf achten, wo ihr welche Häkchen setzt.

Verbraucherschutz geht in Berufung: Sowohl der Verbraucherzentrale Bundesverband aus Deutschland als auch die norwegischen Verbraucherschützer gehen gegen das Urteil in Berufung. Ihnen zufolge könne nicht die Rede davon sein, dass die Auslieferung des Spiels begonnen habe, wenn die Preload-Fassung bis zum Release des Spiels komplett nutzlos ist.

Wie lange dauert das? Eine ganze Weile. Bis sich überhaupt irgendetwas tun kann, müsst ihr wohl noch ziemlich lange warten. Mit einer neuen Verhandlung dürfte erst in einem oder anderthalb Jahren zu rechnen sein.

Bis dahin – aber auch generell – solltet ihr euch immer gut überlegen, ob ihr ein Spiel wirklich vorbestellen wollt. Ihr kauft damit jedes Mal die Katze im Sack. Wartet lieber auf (Gamepro.de-)Tests, Let's Plays, Live-Streams oder spielbare Demos, um euch wirklich eine Meinung bilden zu können.

Welches Spiel habt ihr zuletzt vorbestellt? Habt ihr Vorbestellungen schon mal so richtig bereut?

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