In einer Sondermitteilung verkündete die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) heute die vorläufige Indizierung der beiden Shooter Call of Duty: Modern Warfare 2 (PlayStation 3, Xbox 360 und PC) und Left 4 Dead 2 (Xbox 360 und PC) in den ungeschnittenen Versionen. »Vorläufige Indizierung« bedeutet, dass die BPjM die Gefahr sieht, dass ein offensichtlich zu indizierender Titel in kurzer Zeit sehr viele Käufer finden wird. Über die endgültige Indizierung wird noch gesondert entschieden. Pikantes Detail: Beide Spiele landeten auf Listenteil B. Das bedeutet, dass die BPjM die Titel an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleitet. Dort soll geprüft werden, ob die Spiele gegen§131 StGB (Gewaltverherrlichung) verstoßen und eventuell zu beschlagnahmen sind.
Interessant: Die BPjM kann sich bei der Indizierung von Modern Warfare 2 nur auf den ungekürzten Flughafen-Level stützen, da der Rest des Spiels von der USK abgesegnet wurde. Die Indizierung auf Listenteil B ist übrigens nicht gleichbedeutend mit einer Beschlagnahme. Weder Besitz noch Verkauf an erwachsene Personen ist strafbar. Érst nach einem rechtskräftigen Urteil ist der Handel mit beschlagnahmten Medien untersagt, während der Besitz weiterhin erlaubt ist.
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