Habt ihr früher (oder vielleicht sogar noch heute) auch auf einem "Nintendo" gespielt – ganz gleich, welche Konsole des japansichen Herstellers eigentlich da stand?
Genau diese Sprachgewohnheit wollte Nintendo of America 1990 mit einem Plakat abbremsen und gab uns zwischen den Zeilen auch einen tieferen Blick in das bis heute geltende Markenrecht.
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Die Botschaft von Nintendo auf dem Plakat war unmissverständlich: Ein "Nintendo" als Gerät, das man einfach kauft hinstellt, gebe es in dem Sinne gar nicht. Warum, erklärt das Poster gleich hinterher:
Seht ihr, "Nintendo" ist ein Adjektiv, kein Substantiv.
Es ist unser eingetragenes Warenzeichen, das die hochwertigen Produkte kennzeichnet, die von Nintendo of America Inc. vermarktet und lizenziert werden. Bitte geht daher sorgfältig mit unserem Warenzeichen um. Und verwendet es niemals als Gattungsbegriff, um alle Videospielprodukte zu beschreiben.
Wir danken euch. Mario dankt euch.
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Warum das so wichtig war, erklärt Nintendo Life mit dem US-Markenrecht: Eine Marke braucht einen sehr spezifischen Namen – "Videospiel" ließe sich nie schützen, weil es ein Allgemeinbegriff ist.
Nach dem Lanham Act von 1946 (dem Markengesetz der USA) gibt es zudem kein unanfechtbares Recht an Gattungsnamen. Wird ein Markenname zum Allgemeinbegriff "genericized", kann seine Nutzung angefochten werden.
- Um das Extrembeispiel zu nennen: In dem Fall hätte Sony problemlos seine damals neue Konsole als "Nintendo PlayStation" vermarkten können.
- Der YouTuber "Moon Channel" bringt ein deutsches Gegenbeispiel ein: Bayer hatte den Namen Aspirin nicht konsequent an das eigene Produkt gebunden und deshalb in den USA die exklusiven Rechte daran verloren.
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Im Kontext von Nintendo war das damals besonders gefährlich, da viele unbedarfte Eltern der Einfachheit halber schlicht jede Konsole "einen Nintendo" nannten – was eben obiges Poster hervorrief.
Die Lehre aus Donkey Kong
Die Vorsicht von Nintendo führt Moon Channel auch auf eine frühe Prägung zurück: Universal hatte Nintendo wegen Donkey Kong verklagt, weil das Spiel angeblich King Kong verletze.
Nintendo gewann diesen Rechtsstreit unter anderem auch deshalb, weil das Universal-Studio keinerlei Markenrechte an King Kong besaß. Übrigens: Der damalige Anwalt von Nintendo hieß John Kirby, der im Anschluss als Namenspate für den pinken Blob herhielt (via Wikipedia).
Dass Nintendo bei seinen Namen empfindlich reagiert, zeigt sich beim Unternehmen in gefühlt allen Abteilungen. So ging man auch gegen die Videothek Blockbuster wegen des Verleihs von Konsolenspielen vor; auch das harte Vorgehen gegen Fanprojekte jeglicher Art lässt sich damit erklären, dass Nintendo ein extremes Interesse am Schutz der eigenen Marke hat.
Wie habt ihr eure Konsolen früher genannt?
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