Dass Sony keine physischen Spiele mehr ab 2028 produzieren will, hat hohe Wellen geschlagen. Obwohl der Großteil von euch mittlerweile digital kauft, halten Millionen Spieler*innen an echten Datenträgern und Spielepackungen fest. Und das zumeist aus einem wichtigen Grund: Sie möchten ihre gekauften PS5-Spiele auch wirklich besitzen.
Dass das bei digitalen Käufen ganz anders ist, hat Sony jetzt in einem Klageverfahren noch einmal bekräftigt, ist aber auch der Ansicht, dass euch das sowieso bewusst ist.
Sony wird vorgeworfen, nicht klar zu sagen, dass ihr eure Spiele gar nicht wirklich kauft
Infolge des angekündigten Disc-Aus wird jedes Wort von Sony auf die Goldwaage gelegt. So auch bei einer aktuellen Klage, die von vier Spieler*innen in Kalifornien eingereicht wurde. Sony wird von ihnen bezichtigt, nicht verständlich zu kommunizieren, dass ihr eure PS4- und PS5-Spiele nicht im PSN-Store kauft, sondern lediglich eine Nutzungslizenz erwerbt (via Aftermath).
11:54
PlayStation 6 und PS6-Handheld: Alles, was ihr zur neuen Sony-Konsole wissen müsst in unter 12 Minuten
So muss etwa keine Box abgehakt werden, die bestätigt, dass sich Käufer*innen über die Nutzungs- und Lizenzvereinbarungen im Klaren sind. Das macht beispielweise Valve auf Steam: Es muss erst angeklickt werden, dass die Vereinbarungen verstanden wurden, danach kann der Kauf abgeschlossen werden.
Zur Einordnung: Laut kalifornischem Gesetz AB 2426 sind die Store-Anbieter verpflichtet, in "einfacher Sprache" darauf hinzuweisen, dass es sich bei einem Kauf von digitalen Gütern um eine Lizenz handelt. Laut den Klagenden sei das im Kaufmenü des PlayStation-Stores allerdings nicht eindeutig genug formuliert.
Und tatsächlich lässt sich ein Widerspruch in der Sprache entdecken: Auf der Webseite wird beispielsweise mehrfach von "Käufen", "Kauf bestätigen", "Bestellen" und einem "Einkaufswagen" gesprochen, in den Software-Bestimmungen ist jedoch davon die Rede, dass die Produkte lediglich als Lizenz zur Verfügung gestellt, aber eigentlich nicht verkauft werden.
Die Kläger*innen schreiben daher, dass sich die Transaktion wie der Kauf von physischen Gütern anfühle, statt auf eingeschränkte, digitale Lizenzen hinzuweisen. Auch seien Verlinkungen zu den Linzenzbedinungen schnell zu übersehen.
Sony sagt, dass ihr sowieso Bescheid wisst, dass euch eure digitalen Spiele nicht gehören
Sony hat mit seinen Anwälten auf die Klage reagiert und bringt laut GameFile-Reporter Stephen Totilo vor allem zwei wichtige Gegenargumente an:
- an mehreren Stellen wird auf die Software-Nutzungsbedingungen hingewiesen, in denen dann die entsprechenden Passagen auf den Lizenzerwerb und dessen Bestimmungen aufklären
- vernunftbegabte Käufer*innen würden die Lizenzvereinbarungen bemerken, weshalb sie sich bewusst seien, dass an die digitale Spiele kein echter Besitz gebunden
Zudem wird anhand eines Beispiels angemerkt, dass es nicht plausibel sei, dass Käufer*innen wirklich denken, dass ihnen ein Spiel gehöre, da digitale Kopien unendlich zur Verfügung stehen: Würde Person A dann ein digitales Spiel besitzen, könne Person B es nicht kaufen.
Sony stellt daher Nutzungslizenzen zur Verfügung, so wie es andere Anbieter auch machen – mal mit mehr, mal mit weniger Restriktionen. Bei DRM-freien Digitalkäufen von GOG und itch.io ist zum Beispiel freier geregelt, wie ihr die digitale Kopie nutzen, modifizieren und vervielfältigen dürft.
Wer am Ende recht behält, müssen jedoch die Richter*innen entscheiden, ein Ergebnis steht noch aus.
Wie sieht die Rechtelage bei uns aus und was bedeutet die Klage?
In der EU ist Sony an andere Gesetze gebunden, hier dürfte die Verlinkung bei den rechtlichen Hinweisen ausreichen, auch wenn sie auf der Webseite beispielsweise erst einmal aufgeklappt beziehungsweise auf der Konsole per Browser aufgerufen werden müssen.
Abgehakt wird derzeit im Kaufmenü nur die Widerrufsbelehrung, wonach der Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann, sofern der Download des Spiels noch nicht gestartet wurde. Wird "Mehr Anzeigen" gewählt, taucht dann auch ein Link zur Lizenzbedingung auf.
Ein kalifornisches Urteil hätte darauf erstmal keine direkten Auswirkungen, könnte aber als Präzenzfall herbeigezogen werden, um das Kaufmenü auch in anderen Regionen abzuändern. Daran, dass ihr nur ein generelles Nutzungsrecht erhaltet, ändert sich aber nichts.
Und das kann zum Beispiel dafür sorgen, dass die Lizenzen irgendwann für ungültig erklärt und zurückgenommen werden, so wie kürzlich bei dem etwas weiter oben verlinkten Fall, bei dem der Zugriff auf circa 500 Filme ohne Rückerstattung von Sony weggenommen wurde.
Dazu sei das aber gesagt, dass das bei Spielen bisher nur sehr selten bisher passiert ist, etwa bei der Abschaltung von Xbox Live auf der originalen Xbox von 2001.
War euch schon immer klar, was ihr bei einem digitalen Kauf erwerbt? Sind solche Einschränkungen für euch ein Problem?
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.