US-Jugendschutz weist jetzt auf Lootboxen hin & die USK will nachziehen

Das Entertainment Software Rating Board (ESRB) ist das nordamerikanische USK-Pendant und kündigte an, Spiele mit Lootboxen in Zukunft besser zu kennzeichnen.

Overwatch - Lootbox Extra-Lila Overwatch - Lootbox Extra-Lila

Ingame-Käufe werden kenntlicher gemacht: Lootboxen sind und bleiben ein heiß diskutiertes Thema. Zählen sie zum Glücksspiel oder nicht? Ist es problematisch, dass solche Kisten mit Zufalls-Items in Spielen gekauft werden können? Die Debatte geht immer weiter. Das ESRB, das nordamerikanische Pendant zur USK, kündigte jetzt eine spezielle Kennzeichnung für alle Titel an, in denen Spieler Lootboxen kaufen können.

In der Beschreibung heißt es:

""In-Game Purchases (einschließlich zufälliger Gegenstände) werden allen Spielen zugewiesen, die Einkäufe mit zufälligen Elementen umfassen, einschließlich Beutekisten, Gacha-Spielen, Gegenstands- oder Kartenpaketen, Glücksrädern, Schatztruhen und mehr. Spiele mit dem Hinweis "In-Game Purchases"(einschließlich zufälliger Artikel) können auch andere nicht zufällig bezahlte Elemente enthalten.""

Interessant hier ist, dass der Hinweis nicht direkt Lootboxen betrifft, sondern Ingame-Käufe allgemein behandelt. Und das hat laut ESRB-Präsidentin Patricia Vance einen ganz bestimmten Grund. Laut ihr können die meisten Eltern nichts mit dem Begriff "Lootboxen" anfangen. Und selbst diejenigen, die angeben, diesen Begriff zu kennen, wissen oft nicht, was darunter tatsächlich zu verstehen ist. Deswegen musste eine allgemeinere Bezeichnung her.

Wie sieht es mit der USK aus?

Thema Lootbox ist in Deutschland noch offen: Die USK erklärte auf der offiziellen Website, dass die Debatte rund um Lootboxen kein reines Thema des Jugendschutzes sei, sondern auch etwas, das sich der Verbraucherschutz näher ansehen muss. Ein deutsches Äquivalent zum Lootbox-Rating der ESRB ist aber schon in Arbeit und soll noch im Herbst 2020 an den Start gehen.

GamePro.de hat auf Anfrage folgendes Statement der USK erhalten:

"Die USK ist Mitgründerin der International Age Rating Coalition (IARC). Diese ist ein Zusammenschluss der verschiedenen verantwortlichen Organisationen zur weltweiten Altersbewertung von Online-Spielen und Apps. Innerhalb von Store Fronts, die an diesem internationalen System teilnehmen (z.B. der Google Play Store), werden neben den klassischen USK-Alterskennzeichen schon heute vergleichbare Deskriptoren und Zusatzinformationen ausgespielt. Ein deutscher Deskriptor, der demjenigen der ESRB äquivalent ausgestaltet ist und über die Möglichkeit des Kaufs zufälliger In-Game-Gegenstände informiert, befindet sich bereits in der Umsetzung. Dieser Deskriptor wird innerhalb von Store Fronts, die am IARC-System teilnehmen, noch im Herbst diesen Jahres sichtbar sein.

Deskriptoren und Zusatzinformationen sind aus Perspektive der USK ein geeignetes Mittel, um neben typischen Inhaltsrisiken, die im Spiel selbst enthalten sind (z.B. Gewalt), auch über Interaktionsrisiken zu informieren. Wichtig ist dabei, diese Interaktionsrisiken stets separat zu berücksichtigen und nicht in die Altersbewertung selbst mit einfließen zu lassen. Wie im Straßenverkehr bestehen online die unterschiedlichsten Risiken und Interaktionsmöglichkeiten, so dass ein einheitliches Warnschild, das alle Risiken mittels "einer Zahl" in sich vereinen soll, der Komplexität und der Dynamik der Medien nicht gerecht wird. Ein solches Vorgehen würde zu einer Verwässerung der Alterskennzeichen und damit zu weniger Transparenz und Orientierung für Eltern und Nutzer gleichermaßen führen.

Eine Regelung im Jugendschutzgesetz (regelt die Kennzeichnung von Trägermedien) oder im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (Regelungsbereich der Telemedien und des Rundfunks), die eine Berücksichtigung von Interaktionsrisiken im Rahmen der Alterskennzeichnung vorschreibt, existiert übrigens nicht. Jedoch wird dies aktuell im Rahmen der Novellierung des Jugendschutzgesetzes diskutiert. Das IARC-System geht insoweit schon heute in zu befürwortendem Umfang über das gesetzlich geforderte Maß hinaus. Eine entsprechende Berücksichtigung von Interaktionsrisiken im Rahmen der Alterskennzeichnung von Trägermedien nach dem Jugendschutzgesetz ist hingegen nach gegenwärtiger Rechtslage nicht möglich."

Haltet ihr eine solche Kennzeichnung für nötig?

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