BPjM - Änderungen - Indizierung von Medal of Honor und Co.

Zum Jahreswechsel hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien noch einmal den Indizierungshammer geschwungen.

Die Eu-Version von Medal of Honor wurde indiziert. Die Eu-Version von Medal of Honor wurde indiziert.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat in dem am 31. Dezember 2010 veröffentlichten Bundesanzeiger (BAnz) die letzten Indizierungen und Beschlagnahmungen des vergangenen Jahres bekannt gegeben. Zur Erinnerung: Ein indizierter Titel darf zwar noch in Deutschland verkauft, jedoch nicht mehr beworben werden und setzt zwingend einen erbrachten Altersnachweis voraus. Eine Beschlagnahmung sorgt dafür, dass der Titel ein Verkaufsverbot in Deutschland erhält.

Indiziert wurden die europäischen Versionen von Medal of Honor, Crackdown 2, Rogue Warrior und die UK-Version von Dead Rising 2. Medal of Honor und Dead Rising 2 wurden auf die so genannte "Liste B" gesetzt. Das bedeutet, dass die BPjM in diesen Spielen eine strafrechtliche Relevanz vermutet, die eine spätere Beschlagnahmung rechtfertigen könnten. Die anderen Titel wurden auf die "Liste A" gesetzt und müssen keine spätere Beschlagnahmung fürchten. Der Publisher Electronic Arts hat für Deutschland eine zensierte Fassung von Medal of Honor veröffentlicht, die nicht von der Indizierung betroffen ist.

Verkaufsverbot für Homecoming. Verkaufsverbot für Homecoming.

Die europäische Version des Horrorspiels Silent Hill: Homecoming wurde hingegeben beschlagnahmt. Dies wurde vom AG Frankfurt am Main bereits Mitte November 2010 beschlossen, wie der BAnz verrät. Auch für diesen Titel wurde eine entschäfte Version für den deutschen Markt veröffentlicht, die weiterhin in den hiesigen Gefilden verkauft werden darf. Weiter Informationen finden ihr auf der Internetseite Schnittberichte.

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