Große Koalition - Koalitionsvertrag legt Umgang mit digitalen Medien fest

CDU und SPD nennen in ihrem Vertrag für eine große Koalition auch einige Richtlinien für den zukünftigen Umgang mit digitalen Medien. Unter anderem soll eine Förderung von Computer- und Videospielen sichergestellt werden. Aber auch von einer Einführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung ist die Rede.

SPD und CDU haben sich auf einen Koalitionsvertrag für eine große Koalition geeinigt. Aufgegriffen werden darin auch verschiedene Aspekte digitaler Medien. SPD und CDU haben sich auf einen Koalitionsvertrag für eine große Koalition geeinigt. Aufgegriffen werden darin auch verschiedene Aspekte digitaler Medien.

Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich SPD und CDU in der Nacht auf Donnerstag, den 28. November 2013 auf einen Vertrag für eine große Koalition geeinigt. Zwar muss eine solche erst noch durch einen SPD-Mitgliederentscheid abgesegnet werden, allerdings offenbart das Vertragswerk schon jetzt einige mögliche Eckpfeiler der potentiellen Regierungspolitik in den kommenden vier Jahren.

Neben wichtigen Aspekten wie dem Mindestlohn, der PKW-Maut und der doppelten Staatsbürgerschaft dürfte für die Netzgemeinde vor allem Umgang mit digitalen Medien durch die neue Regierung von Interesse sein. Und auch hierzu enthält der Koalitionsvertrag einige wegweisende Paragraphen.

Erstmals wird darin etwa die Computer- und Videospielindustrie als förderungswürdig bezeichnet:

»Digitale Spiele prägen den Alltag vieler, insbesondere jüngerer Menschen in unserem Land. Wir erkennen die Vielfalt hochwertiger Angebote, insbesondere pädagogisch wertvoller Computerspiele, sowie die große kreative Leistung und hohe technische Kompetenz der Spieleentwickler an. Dies wollen wir weiter fördern, beispielsweise mit dem Deutschen Computerspielepreis. Diesen wollen wir zeitgemäß weiterentwickeln. Die gemeinsam mit den Marktteilnehmern weiter ausgebaut werden, um in den Schwerpunkten Wirtschaft und Ausbildung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Forschung und Wissenschaft neue Impulse setzen zu können. Wir wollen zudem das digitale Spiel für nachfolgende Generationen erhalten. Es gilt, geeignete Archivierungsmöglichkeiten zu prüfen.«

Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) und der Bundesverband der Computerspielindustrie (G.A.M.E.) begrüßt diese Berücksichtigung des Mediums der Computer- und Videospiele in einer Pressemitteilung auf biu-online.de zwar, sieht jedoch auch noch Nachholbedarf.

»Bei aller Freude über diese Punkte, bietet der Koalitionsvertrag auch deutlichen Anlass zur Kritik. Die Koalition hat es versäumt eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung auf den Weg zu bringen und ignoriert damit die Wichtigkeit dieses Instrumentes für zusätzliche Wachstumsimpulse«, kritisiert der G.A.M.E Geschäftsführer Thorsten Unger.

Die beiden Verbände halten den vorliegenden Vertrags-Entwurf jedoch für eine gute Basis, um die Computer- und Videospielbranche am Standort Deutschland in den kommenden vier Jahren weiter zu fördern und hoffen nun auf ein positives Votum der zum Koalitionsvertrag beim anstehenden SPD-Mitgliederentscheid. Der aktuelle Stillstand müsse schnellstmöglich beendet werden, heißt es.

Eher negativ aufgenommen wird in der Netzgemeinde hingegen ein Absatz zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Die umstrittene Maßnahme soll nun nämlich doch noch eingeführt werden - allerdings möchte man die Verantwortung dafür wohl komplett auf die Europäische Union abwälzen.

»Die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten werden wir umsetzen. Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen. Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen. Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken«, heißt es im Vertragswerk.

Bedeutet im Klartext: Die Metadaten eines jeden Telefonats oder Internet-Zugriffs sollen sechs Monate lang von den zuständigen Internet-Providern gespeichert werden müssen und im Verdachtsfall von den entsprechenden Behörden angefragt werden können. Datenschützer kritisieren das Vorhaben bereits als Generalverdacht gegenüber Millionen von Bundesbürgern.

Weitere Aspekte des Koalitionsvertrages hinsichtlich des Umgangs mit digitalen Medien umfassen den Jugendmedienschutz und die Förderung der Medienkompetenz von Jugendlichen. Man wolle »neue Instrumente für den Jugendmedienschutz entwickeln« und zudem die »Medienkompetenzvermittlung bei Kindern und Jugendlichen in den Blick nehmen«, heißt es weiter.

Der komplette Koalistionsvertrag zwischen SPD und CDU kann unter anderem als PDF-Datei auf tagesschau.de eingesehen werden.

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