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Steam - Verbraucherzentrale Bundesverband erhebt Klage gegen Valve (Update)

Da Valve bis heute keine Anstrengungen unternommen hat, den Weiterverkauf von über Steam bezogenen Spielen zu ermöglichen, hat der vzbv nun Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben. (Update: Statement von Valve)

Von Sebastian Klix |

Datum: 30.01.2013; 16:55 Uhr


Update (4.02.2013)

Zur aktuellen Klage gegen den Steam-Betreiber Valve, gibt sich der Markenchef des Unternehmens Doug Lombardi gelassen. Gegenüber The Escapist erklärte er:

»Wir wissen über die Pressemitteilung bezüglich des Rechtsstreits des VZBV bescheid, wir haben die eigentliche Klage aber bislang noch nicht bekommen. Soweit wir wissen geht es dabei irgendwie um die Übertragbarkeit von Steam-Accounts. In dieser Angelegenheit wurde aber bereits in einem früheren Rechtsstreit zwischen Valve und dem VZBV vom Bundesgerichtshof zu unseren Gunsten entschieden. Vorerst bieten wir auch weiterhin unseren Steam-Service Spielern in Deutschland und der ganzen Welt an.«

Steam : Ursprüngliche Meldung (30.01.2013)
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes letztes Jahr, aus dem hervorging, dass gebrauchte Software grundsätzlich weiterverkauft werden darf, forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Steam-Betreiber Valve dazu auf, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben (wir berichteten auf GameStar.de). Bis zum »Stichtag« Ende September 2012 hatte sich dabei aber nur wenig getan.

Nun erhob der vzbv Klage gegen den Spielentwickler und -vertreiber. Der Verband sieht durch die Accountbindung gekaufter Spiele und dem damit einhergehenden, kaum möglichen Wiederverkauf [außer, man veräußert den ganzen Spiele-Account, was zumindest laut Steam-AGB aber nicht erlaubt ist] die Rechte der Konsumenten verletzt.

»Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 03.07.2012 auch eine Grundlage zur Stärkung der Rechte der Verbraucher im Online-Spielebereich geschaffen, in dem er den Weiterverkauf gebrauchter Software klar bejaht hat. Die Überlegungen des EuGH lassen sich aber nach Ansicht des vzbv auch auf den Weiterverkauf von Spieleraccounts übertragen, so dass der vzbv Klage gegen Valve vor dem Landgericht Berlin erhoben hat.«, so der vzbv auf seiner offiziellen Webpräsenz .

Zwar hatte sich Valve zuvor dazu verpflichtet, die Nutzung (oder eben nicht mögliche Nutzung) von Steam nicht von einer Zustimmung zu einer abgeänderten AGB abhängig zu machen, der vzbv wertet dies allerdings natürlich lediglich als Teilerfolg.

»Als Eigentümer eines Brettspiels kann es [der Verbraucher] ohne Weiteres verschenken, verkaufen oder anderen ein Nutzungsrecht einräumen. Diese Möglichkeiten bleiben ihm bei einer Spiele-Software oft verwehrt. Technische Hürden und das Verbot der Weitergabe und des Verkaufs hindern den Käufer einer Spiele-Software daran, mit seinem Eigentum zu verfahren wie er möchte.«

Zwar handelt es sich hierbei um ein Thema, welches aktuell lediglich PC-Spieler betrifft, allerdings könnten hierbei auch Urteile gefällt werden, die nachträglich allgemein Download-Spiele und somit etwa den Xbox Live Marketplace, das PSN und ähnliche Dienste betreffen könnten.

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rabfield
#1 | 30. Jan 2013, 17:51
Ich hoffe inständigst, dass hier Zeichen gesetzt werden und dem Käufer die volle Freiheit über sein eigentum zugesichert wird. Ich weiß, man hat ja eigentlich nur ein "Nutzungsrecht", allerdings ist das ja schon lachhaft. Man sollte über sein Eigentum selbst in vollem Umfang vefügen können.
Und das es Steam/Valve trifft ist auch nur gut. erstens können die es sich leisten und zweitens ist die signalwirkung bei einem solchen Unternehmen natürlich sehr groß (denke an Sony/MS mit ihren "Gebrauchtspielsperren" die sie ja angeblich in ihre Next-Gen einbauen wollen. Sollte es soweit kommen, sind diese Konsolen für mich gestorben.
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derubor_indaril
#2 | 30. Jan 2013, 18:01
Wenn ich mich richtig entsinne, bezieht sich das Urteil des EuGH auf Software, welche auf optischen Datenträgern vertrieben wird, und nicht auf den digitalen Vertrieb, oder hab ich das falsch verstanden?
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PhoenixShinobiX
#3 | 30. Jan 2013, 18:06
Auf der Xbox und PS3 kann man seine Download-Spiele ja auch nicht Weiterverkaufen!
Also werden die jetzt auch Verklagt oder wie?
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G.Tester
#4 | 30. Jan 2013, 18:12
Zitat von rabfield:
Ich hoffe inständigst, dass hier Zeichen gesetzt werden und dem Käufer die volle Freiheit über sein eigentum zugesichert wird. Ich weiß, man hat ja eigentlich nur ein "Nutzungsrecht", allerdings ist das ja schon lachhaft. Man sollte über sein Eigentum selbst in vollem Umfang vefügen können.
Und das es Steam/Valve trifft ist auch nur gut. erstens können die es sich leisten und zweitens ist die signalwirkung bei einem solchen Unternehmen natürlich sehr groß (denke an Sony/MS mit ihren "Gebrauchtspielsperren" die sie ja angeblich in ihre Next-Gen einbauen wollen. Sollte es soweit kommen, sind diese Konsolen für mich gestorben.


Stimme dir voll und ganz zu.

Aber was willst du oder ich oder sonstwer machen wenn die Leute so dumm sind und alle einschränkungen in kauf nehmen nur um zu spielen.
Jetzt ist es sogar offiziell nicht legal was valve und andere schwarze schafe unter den Publishern tun !!

Leute kapiert doch endlich das ihr verarsch worden seit.
Also von mir kriegt Valve kein Geld höchstens ein kostenloser Wa... download Ihrer Software haben sie sich noch verdient.
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blair69
#5 | 30. Jan 2013, 19:23
Zitat von G.Tester:


Stimme dir voll und ganz zu.

Aber was willst du oder ich oder sonstwer machen wenn die Leute so dumm sind und alle einschränkungen in kauf nehmen nur um zu spielen.
Jetzt ist es sogar offiziell nicht legal was valve und andere schwarze schafe unter den Publishern tun !!

Leute kapiert doch endlich das ihr verarsch worden seit.
Also von mir kriegt Valve kein Geld höchstens ein kostenloser Wa... download Ihrer Software haben sie sich noch verdient.


Ich möchte nur noch mal ganz kurz festhalten, dass jeder Nutzer von Steam die AGB anerkennt. Niemand wird zu etwas gezwungen, noch hat Steam eine Monopolstellung, da die meisten Artikel auch woanders erhältlich sind. Die die es nicht sind, sind halt exklusiv, aber es wird sich ja auch niemand beschweren, wenn er mit seiner Xbox keine PS3-Spiele spielen kann.

Ich persönlich hatte noch nie Probleme mit Steam. Alles klappte immer reibungslos, der Support war super und über die günstigen, zum Teil schon fast zu billigen, Preise möchte ich gar nicht erst sprechen.

Ich bin immer dafür, die Rechte der Nutzer zu stärken, hier sehe ich aber absolut kein Handlungsbedarf.

Welche Vorteile soll es bringen, das man gebrauchte Account gebundene Spiele verkaufen darf?
Das man dann 2,50€ mehr in der Tasche hat? Dann sollte man sich vielleicht im Vorfeld genau überlegen, welches Spiel man sich kauft.


@ rabfield : Im übrigen, dein Eigemtum ist es im Falle einer Retailversion auch nicht. Du kaufst die Lizenz, aber kannst damit auch nicht machen was du willst.
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madjonfan
#6 | 30. Jan 2013, 20:15
Also bei Steam finde ich das Urteil fast schon zu krass... Ich meine, die verticken die Spiele wirklich zu günstigsten Preisen, da bin ich als PS3- User schon sehr neidisch. Wenn ich da heute noch beinahe Vollpreis für einen Downloadtitel bezahle der seit über einem Jahr auf dem Markt ist, da fühl ich mich verarscht (und lasse es bleiben).

Ich kann mir vorstellen, dass das Urteil eher die Preise von Steam in die Höhe treibt.

Was ich sagen will - ich würde mir auf Konsolen die Downloadpreise von Steam wünschen. Oder, alternativ, die Möglichkeit meine PSN-Titel weiter zu verkaufen, wenn sie schon so teuer sind.

Ich hoffe, dieses Urteil wird nun nicht den Nutzern zum Verhängnis.
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Mentor
#7 | 30. Jan 2013, 21:26
Sehr gut.
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CptSparky
#8 | 30. Jan 2013, 21:30
Also auch ich sehe bei Steam nicht die Notwendigkeit, meine Spiele weiter verkaufen zu müssen.
Da gibt's echt so viele Sales, dass man mehr Spiele hat als Platz auf der Platte ist. Im Normalfall zahle ich bei Steam nicht mehr als maximal 10 Euro für ein relativ neues Spiel, meistens aber viel weniger.

Wer Preise bis zu 70 Euro für Downloadspiele (PS3, XBox) zahlt, ist meines Erachtens selbst Schuld bzw. der hat auch die Kohle dazu.
Das dürften die gleichen sein, die 15 Euro für ein 3 - Karten Mappack zahlen können und mit dem fetten SUV mit 200 und 30 l Verbrauch über die Autobahn brettern ;)
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Kurare79
#9 | 30. Jan 2013, 22:25
Ich halte es für eine richtige Entscheidung dagegen vorzugehen. Es werden immer mehr Medien digitalisiert und ich hatte bei den physischen Datenträgern immer die Möglichkeit diese jemandem zu leihen oder einem Familienmitglied zugänglich zu machen. Sei es eine Videokassette, ein Buch oder eine CD - und das ist auch mein Recht. Nur jetzt, wo alles zunehmend Accountgebunden wird, wird mir dieses Recht verwehrt und genau an diesem Punkt setzt die Verbraucherzentrale an.
Es gibt Gesetze und an diese haben sich auch große Unternehmen zu halten und dabei ist völlig egal, was diese in ihre selbstzusammengeschusterten Eulas und Nutzungsverträge kritzeln, denn sie müssen am Ende immer gesetzeskonform sein, sonst sind diese Klauseln schlichtweg nichtig! Und den Publshern, die mit ihren Spielen mehr Kohle einnehmen wie Hollywood mit so manchem Blockbuster, tut dieser Schuss vor den Bug ganz gut.
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Bastian 1984
#10 | 30. Jan 2013, 22:52
@blair69
Die Vertragsfeiheit bewegt sich immer in dem Rahmen, die das geltende Recht vorschreibt. Nicht jeder Vertrag ist rechtsgültig, nur weile beide Parteien ihn anerkannt haben.
Aus dem Bereich des Miet- oder des Arbeitsrecht ist das doch allgemein bekannt. Warum sollte das hier anders sein? Man schließt mit Steam/Valve einen Kaufvertrag ab, die AGBs sind ein Bestandteil des Vertrags. Ob sie rechtswirksame Bestandteile des Vertrags sind, ist dann nochmal eine andere Frage, und da liegt hier der Hund begraben.

Eben das mit dem Eigentum scheint der EuGH anders zu sehen. Die aus dem US-Recht übernommenen Formeln von "Nutzungsrechten" sieht der EuGH als nicht rechtens an.

In dem Fall sind laut EuGH, wenn ich das bis jetzt richtig verstanden habe, all die Getätigten Kaufverträge zu gewissen Teilen ungültig. Für Software, anscheinend unabhängig ob Retail oder Download, gilt jetzt ein Ähnliches Recht wie für Bücher, Brettspiele und Co.: Sie ist dein Eigentum. Du hast zwar kein Recht zur Vervielfältigung (oder den Kopierschutz auch nur zu Entfernen), darfst aber sonst damit (weitestgehend) machen was du willst. (Probleme könnte es auch geben, wenn du das Werk erst veränderst und dann weiterverkaufst)

Und jetzt kommt es ja noch dicker: An anderen Stellen hab ich schon gelesen, dass das ganze auch für Smartphone Apps gilt. Die sind ja nichts anderes als Software.

Und wo der Vorteil liegt? In Zeiten nach denen man ein Spiel meist nach sehr kurzer Zeit durch hat? Das ist kein Vorteil von 2,50€...
Wenn ich ein Spiel bei Release für 50€ kaufe und es nur mal eben in drei Tagen durchspielen will, dann werde ich es sicherlich danach für fast den Kaufpreis wieder verkaufen können. Bei Downloads gibt es ja keien Verschleiß, keinen "Untouched"Neuwert oder sowas. Um es so zu sagen: Dann hab ich nicht 2,50€ bei nem Preis von 50 € gespart, sondern 2,50 € bei nem Preis von 50€ beszahlt und mal schlappe 47,50€ gespart.

Die Hersteller werden also nur noch so viele Exemplare verkaufen können, wie das Spiel Leute gerade spielen wollen. D.h. sie müssen endlich mal wieder das Spielerlebnis verlängern oder (wieder) mit den Preisen runter gehen.

Oder Steam muss mit den Preisen sehr schnell runter gehen. Dann können sie am ersten Tag noch die vollen 50€ verlangen, aber da haben die ersten Käufer vielleicht schon gemerkt dass es nichts für sie ist und bieten es ein bisschen weniger als 50€ an.

Eine andere Frage ist, ob Valve, Apple, Sony, MS, Nintendo und co., solche Angebote unter den Bedingungen nicht in Europa einstellen werden.
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