Ob eine Spielreihe von Ubisoft, der Begleiter in Destiny oder ein Need-for-Speed-Studio, »Ghost« ist ein gefragter Begriff in der Spielebranche. Offenbar so gefragt, dass Ubisoft fürchtet, es könnte zu Verwirrung unter den Spielern führen. Deshalb leitet man nun rechtliche Schritte gegen EA ein.
Grund dafür ist besagtes Studio: Ghost Games zeigt sich vornehmlich für Rennspiele verantwortlich, darunter Need for Speed Rivals von 2013 und das aktuelle Reboot Need for Speed. Die Verwechslungsgefahr mit Ubisofts Shooter-Reihe Ghost Recon sollte also eigentlich eher gering ausfallen. Trotzdem will man beim französischen Publisher auf Nummer sicher gehen.
"»Kunden könnten leicht irrtümlich glauben, dass die Waren und Serviceleistungen von EA, die zu der Marke gehören von Ubisoft bereitgestellt, gesponsert, gebilligt oder genehmigt wären oder dass sie in irgendeiner Weise mit Ubisoft zusammengehörig oder verbunden sind, wobei ein Schaden für Ubisoft entsteht.«"
Schon letztes Jahr hat Ubisoft Einspruch gegen den Markenschutzeintrag von EA erhoben, die Klärung folgt aber erst jetzt. Obwohl das schwedische Studio EA Gothenburg schon 2012 in Ghost Games umbenannt wurde, hat EA offenbar erst 2015 zwei Anträge zum Wort »Ghost« im Zusammenhang mit Videospielen eingereicht. Gegen die will Ubisoft nun vorgehen, wie sich einem offiziellen Einspruchsschreiben entnehmen lässt.
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Ubisoft fordert in dem Schreiben ein, dass das USPTO (das US-amerikanische Patentamt) die Anträge von EA ablehnt und gibt dem Publisher bis zum 29. März für eine Antwort Zeit. Ohne eine Einigung käme es zu einem Gerichtsprozess, der dann am 8. April folgen würde.
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