Seite 2: Gears of War 3 - Freigabebegründung von BPjM und USK

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Mit ein Grund für die überraschende Freigabe: die mutierten Lambent-Krieger. Mit ein Grund für die überraschende Freigabe: die mutierten Lambent-Krieger.

»Sowohl USK als auch BPjM waren sich darüber einig, dass im Vordergrund des Spiels Gewaltanwendung steht, wenn auch vorwiegend gegenüber Fabelwesen, die weder als Menschen noch als Tiere zu qualifizieren sind. Dennoch entsteht vorwiegend das Bild der Ausübung permanenter Gewalt.

In der Gesamtschau ist jedoch entscheidungswirksam zu gewichten, dass das Spiel in einer futuristischen Welt angesiedelt ist, der Auftrag nicht so gestaltet ist, dass Parallelen zu einem Verhalten entstehen könnten, welches die Mitleidsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen deutlich herabsetzt, die Gegner vorwiegend nicht als Menschen ähnliche Wesen zu qualifizieren sind und auch die Tötungsakte selbst kein wirklichkeitsnahes Geschehen widerspiegeln. So ist z.B. neben roten „Bluteffekten“ häufig auch gelb/grünliche Flüssigkeit zu sehen, die die zu einem großen Teil menschenunähnliche Gegner noch menschenunähnlicher erscheinen lässt.« (...)

»In ihrem Gutachten hat die Mehrheit des Gremiums der USK insbesondere den Multiplayermodus als relevant im Sinne eines Zweifelsfalls eingestuft. Auch hier hat sich das Gremium der BPjM den Ausführungen der Minderheit des USK-Gremiums angeschlossen. Dort wurde ausgeführt: „Andererseits stellen Multiplayer-Modi wettkampfartige Spielangebote dar, deren Regeln klar definiert und für die Community durchschaubar sind. Diesen Charakter von Multiplayer-Modi hat die BPjM in ihrer Entscheidung zur Nicht-Indizierung von Counter Strike aus dem Jahre 2002 gewürdigt.“

Aus den aufgeführten Gründen ist das Dreiergremium der BPjM zu der Auffassung gelangt, dass das Spiel, sofern es auf dem Markt erscheint, die Voraussetzungen für eine Indizierung nicht erfüllt.«

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