Pokémon ist für gewöhnlich die erste Marke, an die wir im Creature Collector-Genre denken, also Spielen, bei denen wir Wesen fangen und für uns kämpfen lassen. Das große andere Franchise ist Digimon, hinzu kommen aber auch unzählige, andere Titel von kleinen Indies bis hin zu Honkai: Nexus Anima, dem kommenden Spiel der Genshin Impact-Macher.
Nintendo hat sich jetzt allerdings ein Patent auf wichtige Genre-Mechaniken gesichert, das es der Konkurrenz in Zukunft schwerer machen dürfte.
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Nintendo und die Pokémon Company sichern sich ein Patent auf wichtige Mechanik
Das Patent, um das es hierbei geht, trägt die Nummer 12,403,397 und wurde bereits im März 2023 eingereicht. Erteilt wurde es dann allerdings erst vor wenigen Tagen. Es beinhaltet eine ganz bestimmte Form von Kämpfen, bei denen sich – vereinfach gesagt – ein "Nebencharakter" auf unsere Anweisung hin einem feindlichen Wesen im Kampf stellt.
In der 45-seitigen Patentschrift werden die Bedingungen für das Herbeirufen dieses Nebencharakters – also in der Regel ein Monster –, das Zusammentreffen mit dem Feind und die Steuerung näher erläutert. Hinzu kommen außerdem Skizzen, die diese Kampfbegegnungen veranschaulichen und noch mal deutlicher machen, dass es hier um die typischen Mechaniken eines Monsterfangspiels geht.
Hier kommt uns zwar direkt Palworld in den Sinn. Zur Erinnerung: Es geht um den äußerst brutalen Pokémon-Konkurrenten mit Survivalmechaniken, der von Nintendo verklagt wurde. Allerdings ging dieser Titel erst knapp ein Jahr nach Einreichung des nun genehmigten Patents in den Early Access.
Was bedeutet dieses Patent nun?
Ganz konkret lässt sich das aktuell noch nicht sagen. Grundsätzlich hat Nintendo hiermit aber erst mal einen neuen Schalthebel in der Hand. Ob dieser zum Einsatz kommen wird, da sind sich auch Rechtsexpert*innen nicht sicher. Das Magazin Eurogamer hat beispielsweise den industriekundigen Anwalt Richard Hoeg befragt.
Dieser merkt an, dass es das Unternehmen womöglich gar nicht unbedingt anstrebt, das Patent in einem Rechtsstreit wirklich auf die Probe zu stellen, da es "breit" angelegt sei und es bei einer rechtlichen Anfechtung eingeschränkt werden könnte.
Hoeg nennt aber auch noch einen ganz wichtigen anderen Punkt: Womöglich muss Nintendo gar nicht erst rechtliche Schritte einleiten, weil allein schon das Patent eine abschreckende Wirkung hat.
Das erscheint logisch, da die Entwicklung eines Videospiels schließlich ohnehin mit enormen Kosten verbunden ist. Die rechtlichen Möglichkeiten, die Nintendo jetzt zur Hand hat, machen es natürlich wesentlich riskanter für alle, einen Fuß in das Creature Collector-Genre zu halten.
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