Die Jugendschutzeinstellungen der Nintendo Switch 2 haben das Gütesiegel der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (kurz USK) bekommen. Das gab die USK jetzt per Pressemitteilung bekannt. Man habe die Jugendschutzlösungen der Konsole geprüft und rechtlich anerkannt.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bestätigte diese Einschätzung. Die Jugendschutzeinstellungen der Switch 2 würden es ermöglichen, festzulegen, welche Spiele je nach Alter gespielt werden dürfen, außerdem könnten beispielsweise Chats oder Zugriff auf den eShop altersgerecht eingestellt und begrenzt werden.
Damit würden die Funktionen "die hohen Standards im Jugendmedienschutz erfüllen".
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Nintendo enthüllt endlich die Switch 2 mit einem Trailer und zeigt die Konsole mit erstem Spiel
Schon die Switch 1 bekam den USK-Segen
Wie wichtig wirksame Jugendschutzmaßnahmen besonders für Eltern sind, unterstreicht Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK:
"Eltern wünschen sich im Familienalltag mit Games vor allem Orientierung und praktische Unterstützung. Gut gemachte Jugendschutzeinstellungen helfen dabei, die Begeisterung von Kindern und Jugendlichen für das Thema Games gemeinsam zu begleiten, einzuordnen und Vertrauen zu stärken, statt pauschale Verbote auszusprechen. [...]"
Nintendo lässt die Jugendschutzmaßnahmen seiner Konsolen seit 2018 regelmäßig durch die USK überprüfen. Schon die Vorgängerkonsole Nintendo Switch bekam das entsprechende Gütesiegel und war im Jahr 2019 das erste System überhaupt mit dieser inoffiziellen Auszeichnung.
Grundsätzlich lassen sich direkt auf der Switch 2 diverse Einstellungen vornehmen, den vollen Funktionsumfang bekommt ihr aber erst mit der separat erhältlichen und kostenlosen App für Smartphones und Tablets.
Alles Weitere lest ihr in unserem Übersichtsartikel:
Mehr zur USK
Die USK kümmert sich im deutschen Sprachraum vor allem um die Altersfreigabe von Computer- und Videospielen, die Prüfkriterien wurden vor zwei Jahren erweitert.
Alle seitdem zur Prüfung eingereichten Spiele werden neben den eigentlichen möglichen gefährdenden Inhalten auch auf Online-Risiken wie Ingame-Chats oder Glücksspielmechaniken untersucht. Mittlerweile sind diese Nutzungsrisiken für die Bewertung digitaler Spiele auch in den Leitkriterien verankert.
Die FSK kümmert sich ebenfalls um Altersfreigaben, allerdings für Filme und andere Medieninhalte wie Veröffentlichungen fürs Heimkino auf DVD, Blu-ray und Streaming.
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