Amazon Prime Geld zurückfordern: So könnt ihr bis zu 62,70 Euro für die Prime-Preiserhöhung zurückzubekommen - wenn ihr schnell seid

Hattet ihr 2022 ein Amazon Prime Abo, wart ihr von der Preiserhöhung betroffen. Die ist aber unzulässig, weshalb ihr Geld zurückfordern könnt.

Ihr könntet jahrelang zu viel für euer Amazon Prime-Abo gezahlt haben. Die gute Nachricht: Ihr könnt das Geld zurückfordern. Ihr könntet jahrelang zu viel für euer Amazon Prime-Abo gezahlt haben. Die gute Nachricht: Ihr könnt das Geld zurückfordern.

Die meisten Abo-Dienste werden stetig teurer, daran sind viele von uns inzwischen gewöhnt. Auch Amazon hat im Herbst 2022 die Kosten für das Prime-Abo erhöht. Das Monatsabo wurde damit um einen Euro teurer (von 7,99 auf 8,99 Euro), das Jahresabo sogar um 20,90 Euro (von 69 auf 89,90 Euro).

Allerdings hat Amazon für die Erhöhung nicht die Zustimmung der Kund*innen eingeholt, was eigentlich gesetzeswidrig ist. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte entsprechend dagegen und bekam sowohl beim Ladesgericht als auch Oberlandesgericht Düsseldorf Recht.

Für euch heißt das jetzt, dass ihr die Mehrkosten der unrechtmäßigen Preiserhöhung von Amazon zurückfordern könnt. Hattet ihr durchgängig ein Prime-Jahresabo, könnt ihr bis zu 62,70 Euro zurückbekommen. Allerdings solltet ihr euch sputen.

Wer kann sein Geld von Amazon Prime zurückbekommen?

Wichtig ist, dass nicht jeder für eine Rückerstattung automatisch qualifiziert ist. Generell müsst ihr irgendwann vor der Erhöhung 2022 ein Monats- oder Jahresabo noch zum alten Preis abgeschlossen haben.

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Außerdem dürft ihr der Preiserhöhung nicht zugestimmt haben. Als Zustimmung gilt laut Stiftung Warentest auch, wenn ihr nach der Preiserhöhung vom Monats- auf das Jahresabo oder umgekehrt gewechselt habt.

Habt ihr das Abo außerdem gekündigt und später ein neues Prime-Abo abgeschlossen, werdet ihr ab diesem Zeitpunkt ebenfalls den neuen Bedingungen zugestimmt haben.

So holt ihr euch bis zu 62,70 Euro von Amazon zurück

Die Rückzahlung müsst ihr schriftlich einfordern. Die Stiftung Warentest stellt dafür auf ihrer Webseite einen Musterbrief zur Verfügung, den ihr ausfüllen könnt. Darin könnt ihr euch auch das Recht auf Verzugszinsen sichern, was sich ebenfalls läppern kann.

Außerdem empfiehlt die Seite, die Forderung bis Ende 2025 einzureichen. Somit ist sichergestellt, dass die Erstattung von Zahlungen, die 2022 geleistet wurden, nicht verjährt.

Wichtig: Aktuell ist das Urteil des Oberlandesgerichts noch nicht rechtskräftig, da Amazon noch vor den Bundesgerichtshof ziehen kann. Die Rückzahlung solltet ihr aber dennoch bereits jetzt einfordern, so seid ihr auf der sicheren Seite.

Weitere Klage gegen Prime Video läuft

Darüber hinaus gibt es auch von der Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage, zu der ihr euch über das Online-Formular des Bundesamtes für Justiz anmelden könnt. Weitere Hinweise dazu gibt die Stiftung Warentest ebenfalls hier.

Bei dieser Klage geht es um die Einführung von Werbung in Prime Videos. Wer werbefrei schauen will, muss seit einigen Monaten 2,99 Euro zusätzlich bezahlen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält diese Werbeeinblendungen für eine Art von Preiserhöhung, die wie im oben genannten Fall die Zustimmung von Abonnent*innen benötigt.

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