Ein Nutzer aus dem Subreddit r/Switch wollte eigentlich nur eine einzelne microSD-Karte bestellen – am Ende lagen gleich ganze neun Stück im Paket. Das klingt erst einmal nach einem großen Glücksfall, aber so eindeutig ist die Rechtslage dabei nicht.
"Schicke eine zurück, dann ist es gratis"
Der Reddit-User Blackchainsawman teilte ein Foto der Lieferung, auf dem neun identische microSD-Karten mit jeweils 256 GB zu sehen sind. Laut eigener Aussage hatte er bei Amazon lediglich eine Karte bestellt. Der Rest kam offenbar durch einen Versandfehler hinzu.
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In den Kommentaren ist der Neid schnell groß. Viele Nutzer gratulieren zum unerwarteten Glücksfall, andere geben direkt Ratschläge, wie sich aus der Situation Kapital schlagen ließe. Vorschläge reichen von "eine zurückschicken und den Rest gratis behalten" bis hin zu dem Hinweis, die Karten erst nach 90 Tagen weiterzuverkaufen, falls der Händler sie zurückfordern sollte.
Auch rechtliche Einschätzungen tauchen auf, vor allem mit Blick auf Großbritannien. Dort wird diskutiert, ob eine Rücksendepflicht besteht oder nicht – inklusive mehrerer Korrekturen, nachdem Nutzer tiefer in die Gesetzeslage eingestiegen sind.
Und wie ist das in Deutschland geregelt?
So verlockend der Gedanke auch ist: In Deutschland ist die Lage vergleichsweise eindeutig. Wer nur eine microSD-Karte bestellt hat, schließt auch nur über diese Menge einen Kaufvertrag ab. Für die zusätzlich gelieferten Karten besteht kein Vertrag – sie gelten rechtlich als sogenannte Mehrlieferung.
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Das bedeutet: Der Händler bleibt Eigentümer der überschüssigen Ware und hat grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe. In der Praxis muss der Händler den Kunden dazu auffordern und eine angemessene Frist zur Rücksendung setzen. Die Kosten für den Rückversand muss dabei der Händler übernehmen, etwa durch ein Rücksendeetikett.
Wichtig ist auch: Es gibt keine ausdrückliche Pflicht, eine Mehrlieferung sofort zu melden. Die Karten einfach zu behalten, zu nutzen oder weiterzuverkaufen, kann jedoch problematisch werden, sobald der Händler die Rückgabe verlangt. Einen Anspruch darauf, die Ware nachträglich bezahlt zu bekommen, hat der Händler allerdings nicht automatisch.
Glück gehabt – aber nicht grenzenlos
Solche Lieferfehler sind ein zweischneidiges Schwert. Für Betroffene fühlt es sich wie ein kleiner Lottogewinn an, rechtlich bleibt die Sache aber klar geregelt.
Wer zu viel Ware erhält, sollte den Händler informieren und abwarten, wie er reagiert. Gerade bei kleineren Artikeln ist es für Händler oft nicht rentabel, eine Rücksendung zu organisieren – damit seid ihr rechtlich auf der sicheren Seite.
Wer die Ware hingegen weiterverkauft und der Händler macht seinen Herausgabeanspruch geltend, kann schnell in Schwierigkeiten geraten. Es lohnt sich also, ehrlich zu bleiben.
Habt ihr schon einmal deutlich mehr Ware bekommen als bestellt – und wie seid ihr damit umgegangen?
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