Eine der größten Neuerungen der Nintendo Switch 2 ist der GameChat. Der lässt euch auf der Hybridkonsole mit bis zu 12 Personen gleichzeitig chatten oder zu viert euren Bildschirm untereinander teilen und an Video-Calls teilnehmen.
Das neue Feature hat nun aber auch dazu geführt, dass Nintendo seine Datenschutzrichtlinie angepasst hat. Ab sofort können nämlich Video- und Voice-Chats aufgenommen werden. Was erst einmal bedenklich klingt, dürfte aber eine gute Sache sein.
Nintendo Switch 2: Das bedeutet die neue Datenschutzrichtlinie für euch
Vor wenigen Tagen hat Nintendo seine Datenschutzrichtlinie angepasst. Erste Sorgen kamen hier bei der Community aufgrund der Formulierung der englischen Privacy Policy auf, dort heißt es nämlich übersetzt:
"Mit eurer Zustimmung und um unsere Bestimmungen durchzusetzen können wir auch eure Video- und Audiointeraktionen mit anderen Usern überwachen und aufzeichnen. Wenn ihr unsere Services nutzt, die solche und ähnliche Funktionen bieten, können wir eure Inhalte in Übereinstimmung mit unseren Nutzungsbedingungen und dieser Richtlinie sammeln."
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Das mag erst einmal beunruhigend für alle klingen, die nicht wollen, dass ihre persönlichen Gespräche aufgezeichnet werden. Tatsächlich müssen wir uns hier aber keine großen Sorgen machen. Die deutsche Datenschutzrichtlinie ist nämlich sehr viel weniger vage und spezifiziert genau, wann bei uns Inhalte aufgenommen und an Nintendo weitergegeben werden:
"Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen und bestimmte Nintendo-Account-Funktionen nutzen, können Kommunikationsinhalte, wie z. B. Video- und Voice-Chats, aufgezeichnet und für einen begrenzten Zeitraum auf Ihrem Benutzergerät gespeichert werden [...]
Wenn Sie mit Sprache oder Verhalten konfrontiert werden, die bzw. das gegen geltende Gesetze, den Vertrag zum Nintendo-Account oder die Community-Richtlinien von NOE verstößt bzw. verstoßen, können Sie die letzten drei Minuten des entsprechenden aufgezeichneten Kommunikationsinhalts auf Ihrem Benutzergerät überprüfen und NCL dann melden.
[...] Unter bestimmten Umständen kann Nintendo auch bestimmte Informationen an Dritte weitergeben, wie z. B. an Behörden, Gerichte oder Anwälte."
Was bedeutet das nun? Aus den Datenschutzrichtlinien geht hervor, dass Nintendo nicht einfach eure Gespräche mitschneidet. Stattdessen werden die Inhalte auf euren und den Switches aller Teilnehmer*innen eines Sprach- und Video-Chats gespeichert.
Werdet ihr dann mit anstößigem Verhalten konfrontiert, könnt ihr die entsprechende Stelle an Nintendo weitergeben, um die User zu melden – für sich genommen also eine gute Sache, die für einen respektvollen Umgang sorgen soll!
Interessanterweise ist die GameChat-Funktion ohnehin bereits auf eure Freundesliste beschränkt und Eltern können einschränken, mit welchen Freund*innen ihre Kinder chatten können – ihr werdet hier also nur auf Fremde treffen, wenn andere Personen in eurer Freundesliste sie zum Call einladen. Hier dürfte Nintendo sich aber auch schlicht rechtlich absichern.
Die Aufnahme von Audio- und Video-Material ist übrigens schon lange keine Ausnahme mehr. Auch auf PlayStation und Xbox werden Sprach-Chats aufgenommen. In den Richtlinien steht hier ebenfalls, dass das der Sicherheit dienen soll und um gegen unangebrachtes oder illegales Verhalten vorzugehen.
Optional ist diese Richtlinie übrigens auch bei Nintendo nicht. Zwar heißt es im oberen Zitat, dass ihr eure Zustimmung geben müsst, damit das Material aufgezeichnet werden kann. Aber an anderer Stelle macht Nintendo deutlich, dass ihr den entsprechenden Nintendo-Account-Service nicht nutzen könnt, wenn ihr mit der Datenverarbeitung nicht einverstanden seid.
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